Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Öffentliche Auslegung

4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Im Mittelfeld" Hohenossig

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.08.2018 bis 27.08.2018
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Planzeichnung

Aufstellung des Bebauungsplanes über die

4. Änderung des Bebauungsplanes

Gewerbegebiet „Im Mittelfeld“ Hohenossig

Der Gemeinderat der Gemeinde Krostitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2018 gemäß

§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. (Beschluss-Nr. 61/2018).

Der Geltungsbereich der 4. Änderung befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Mittelfeld“ Hohenossig und umfasst die Flurstücke 39/65, 39/66, 39/67 und 39/40 in der Gemarkung Zschölkau Flur 3.

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Mittelfeld“ Gewerbegebiet Hohenossig sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, einer ansässigen Firma die Überdachung von Lagerboxen zu ermöglichen. Die Überdachung ist aus umwelthygienischen und ästhetischen Gründen erwünscht und erforderlich, da derzeit eine erhebliche Winddriftung der gelagerten Güter die Anwohner der umliegenden Ortsteile und die Umwelt unzumutbar belastet.

Für einen rationellen Betriebsablauf ist eine Dachhöhe von ca. 12 m notwendig. Der rechtskräftige Bebauungsplan lässt jedoch nur eine Dachhöhe von 10 m zu. Daher wird hier die maximal zulässige Höhe für Gebäude und bauliche Anlagen auf maximal 13 m über dem Höhenbezugspunkt festgesetzt. Alle übrigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes und seiner bisherigen Änderungen bleiben unberührt.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Mittelfeld“ Gewerbegebiet Hohenossig wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da mit der geplanten Änderung die Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht berührt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Planung wird ebenso abgesehen wie von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht sowie  von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.

Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf mit Begründung besteht in der Zeit vom

13.08.2018 bis einschließlich 27.08.2018

 bei der Gemeindeverwaltung Krostitz, Sekretariat, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz während der Dienstzeiten

Mo.      8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Di.       8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mi.       8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Do.      8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Fr.       8.00 – 12.00 Uhr.

Krostitz, 27.07.2018                                           

gez. Frauendorf

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz,

Frau Gusmanow, Tel. 034295/75018, Fax: 034295/75030, E-Mail: post.krostitz@kin-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung Aufstellung
  • Bekanntmachung Auslegung

Informationen

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