Öffentliche Bekanntmachung nach §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 BauGB
Änderung des Bebauungsplans „Südhang“
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 25.06.2018
beschlossen, ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Südhang“
im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Ebenso wurde beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Weiterhin wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die Änderung erfolgt innerhalb der existierenden Plangrenzen.
Wesentliche Ziele der Änderung sollen sein:
Herr Haase
Tel. 037209/6790
E-Mail: joerg.haase@amtsberg.eu