Bebauungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Sondergebiet An der B93"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.07.2018 bis 27.08.2018
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Planzeichnung

Im Rahmen der 4. vereinfachten Änderung soll der Bebauungsplan in Hinblick auf die Zulässigkeit  von nachversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente an die Ziele des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes (EHZK) angepasst werden.

Es wird ein vereinfachtes Änderungsverfahren mit folgenden Änderungen durchgeführt:

  • Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Größenbegrenzungen der Verkaufsfläche und Sortimentsbegrenzungen in den Sonstigen Sondergebieten
  • (teilweise) Ausnahmsweise Zulässigkeit von gewerblichen Ansiedlungen in den Sondergebieten
  • (teilweise) Ausschluss von Einzelhandel in den Gewerbegebieten
  • Differenzierung der GE / SO – Flächen
  • Aufnahme der ortsspezifischen Sortimentsliste („Bornaer Liste“) als planungsrechtliche Festsetzung
  • Wegfall der ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Betriebswohnung in den Gewerbegebieten

Kontaktperson

Stadtverwaltung Borna

FD 31 - Bauverwaltung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

Markt 1

04552 Borna

Telefon: 03433 / 873 232

Gegenstände

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  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung

Informationen

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