Mit dem Bebauungsplan „An der Ringstraße“ sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet“ mit maximal 2 Vollgeschossen geschaffen werden. Für den überwiegenden Bereich sieht das Nutzungskonzept die Errichtung einer Pflegeeinrichtung vor als betreutes Wohnen in Wohngruppen mit Tagespflege. Etwa ein Viertel der Fläche ist für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit gewerblicher Nutzung im Sinne des § 4 BauNVO im Erdgeschoss vorgesehen. Nach derzeitigem Stand ist das Erdgeschoss als Friseurgeschäft vorgesehen. Das Plangebiet schließt sich direkt dem vorhandenen Bebauungsplan „Gornau Nord-Mitte-Holzboden“ an dessen Südwestgrenze an und setzt dessen Grenze des Geltungsbereiches an der Nordwestseite logisch fort. Bei der zu beplanenden Fläche handelt es sich um ein Teilstück eines bislang unbebauten Bereiches eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB. Da es sich um einen Plan der Innenentwicklung mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt, wird das Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Herr Hoyer, Große Kreisstadt Zschopau
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