Bebauungsplan Stadt Borna Erneute Beteiligung

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wohngebiet Gnandorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.06.2018 bis 13.07.2018
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat am 31.05.2018 die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie aus der Offenlage in die Abwägung eingestellt. Die Hinweise wurden in den Bebauungsplan „Wohngebiet Gnandorf“, Stand 06/2018 eingearbeitet.

Der geänderte Plan wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut in der Zeit vom

27. Juni 2018 bis einschließlich 13. Juli 2018

während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude „An der Wyhra 1“, Foyer, 1. Etage zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Das Verfahren wird nach § 13a BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt. Demnach wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Zur oben genannten Zeit können Stellungnahmen von jedermann bei der Stadt Borna schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Kontaktperson

Stadtverwaltung Borna

FD 31 - Bauverwaltung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

Markt 1

04552 Borna

Telefon: 03433 / 873 232

Gegenstände

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