Bebauungsplan Stadt Zwönitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung "Wohngebiet Volkshausstraße" OT Brünlos

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.05.2018 bis 25.06.2018
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

Bebauungsplan der Innenentwicklung

„Wohngebiet Volkshausstraße“ OT Brünlos

Aufstellungsbeschluss – Auslegung Planentwurf

Der Stadtrat der Stadt Zwönitz hat in der Sitzung am 27.05.2014 beschlossen, einen Bebauungsplan für ein Wohngebiet an der Volkshausstraße aufzustellen. Damit soll die Nutzung der vorhandenen Gartenflächen zwischen Volkshausstraße und Freibad als Wohngrundstücke langfristig vorbereitet werden. Seitdem sind mit dem Kleingartenverein und dem Kreisverband sowie Anliegern Gespräche geführt und eine Vorplanung zur Erschließung des Geländes erstellt worden. Auf dieser Grundlage basiert der Entwurf des Bebauungsplans, der in der Sitzung des Stadtrates am 08.05.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt wurde. Dieser Plan umfasst nun auch private Grundstücke, die in Absprache mit den Eigentümern in die Planung einbezogen wurden. Daher wurde der Aufstellungsbeschluss dahingehend korrigiert. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr das Flurstück 482/15 sowie Teilflächen der Flurstücke 482e, 482/6, 482/7 und 482/21 der Gemarkung Brünlos. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 1 und 2 BauGB. Dementsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationene verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Der geänderte Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen im Bauamt der Stadt Zwönitz, Markt 7, Zimmer 8, zu den Sprechzeiten unterrichten lassen und zur Planung äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplans, aufgestellt vom Büro für Städtebau, in der Fassung vom April 2018 wurde durch den Stadtrat am 08.05.2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Plan-unterlagen, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie Begründung, liegen

in der Zeit        vom 25.05.2018 bis zum 25.06.2018

in der               Stadtinformation / Bürgerservice Zwönitz, Markt 3a, Zimmer 01/02

während der folgenden Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag               9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag                                     9.00 – 18.00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen über die Internetseite der Stadt Zwönitz unter http://www.zwoenitz.de/rathaus/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachung-auslegung sowie im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Anregungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zwönitz, den 09.05.2018      Triebert                                                                                                                                                   Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zwönitz

Bauamt

Frau Hahn

Tel. 037754 35135

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung

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