Bebauungsplan Stadt Altenberg Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Tiefenbachhalde" Altenberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.05.2018 bis 28.05.2018
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Planzeichnung

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaikanlage Tiefenbachhalde" in der Fassung vom 16.08.2017 hat in der Zeit vom 14. September bis einschließlich 16. Oktober 2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Planentwurf beteiligt.

Zur Berücksichtigung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Tiefenbachhalde“ in der Fassung vom 17.04.2018 erarbeitet.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Tiefenbachhalde“

Der Umweltbericht zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet die Darstellung und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.

Beeinträchtigungen ergeben sich insbesondere aus dem Verlust von Sand- und Silikatmagerrasen, Ruderalflur, Gehölzen und temporären Kleingewässern sowie der Versiegelung und Teilversiegelung der Haldenoberfläche.

Es werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Beeinträchtigungen abgeleitet.

Für den naturschutzfachlichen Ausgleich wird ca. 2 km nordwestlich des Plangebietes (Flst. 376/15, 376/18 Gemarkung Altenberg und Flst. 323/1 Gemarkung Hirschsprung) ein Teil der Ökokontomaßnahme „Abriss Ferienobjekt in Altenberg“ zur Anlage einer Bergwiese auf Flächen des ehemaligen Sportlerlagers vorgesehen.

  • umweltbezogene Sondergutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Tiefenbachhalde"

(1) Planungsbüro Schubert - Architektur & Freiraum, 17.04.2018: Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Tiefenbachhalde“ Altenberg

(2) BIUG GmbH, April 2018: Gutachten zur Umweltprüfung - Schutzgüter Boden und Wasser zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Tiefenbachhalde“ Altenberg

  • Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Tiefenbachhalde“
    mit Forderungen bezüglich
    • Strahlenschutz (Tiefenbachhalde ist radioaktive Verdachtsfläche)
    • Abfall / Altlasten (lagernde Abfallstoffe aus vorheriger Nutzung als Kompostieranlage und Wertstoffhof; Standort im Sächsischen Altlastenkataster erfasst; Durchführen Gefährdungsabschätzung gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz)
    • Altbergbau, Erstellen geotechnischer Standsicherheitsnachweis
    • Begrenzung Bodenversiegelung
    • Herstellen geschlossene erosionsstabile Vegetationsdecke
    • Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser
    • Erstellen Entwässerungskonzept; Instandsetzen Haldenentwässerungssystem
    • Berücksichtigung Hochwasserschutz, Lage innerhalb Hochwasserentstehungsgebiet
    • Berücksichtigung Artenschutz, Erstellen Artenschutzfachbeitrag
    • Umweltbericht
    • Begrenzung Höhenentwicklung
    • Ausschließen Blendwirkung
    • Einzäunung barrierefrei für Kleinsäuger und Amphibien
    • Erhalt umgebender Waldbestand
    • Berücksichtigung Einstandsflächen Rotwild
    • Rückbau der Photovoltaikanlage nach Nutzungsaufgabe

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB wird der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Tiefenbachhalde“ in der Fassung vom 17.04.2018, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) zusammen mit den oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt, und zwar verkürzt

vom 11.05.2018 bis einschließlich 28.05.2018

zu den Dienstzeiten

Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Bauamt der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 65), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Altenberg vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Altenberg unter www.altenberg.de/bekanntmachungen einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Thomas Kirsten

Bürgermeister

Kontaktperson

Anke Wenzel

Sachbearbeiterin Bauamt

Platz des Bergmanns 2

01773 Altenberg

Tel.: 035056 333-32

e-mail: a.wenzel@altenberg.de

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