Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans "Seniorenwohnanlage Neukirchen" in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.03.2018 bis 04.05.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ in der Fassung vom 19.02.2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

In der Zeit vom 26.03.2018 – 04.05.2018 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ in der Fassung vom 19.02.2018 mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten

Montag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neukirchen, den 01.03.2018

Sascha Thamm

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
Bauamt
Frau Lieberwirth
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.
Tel.: 0371/2710224
c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • B-Plan Entwurf
  • Deckblatt Entwurf
  • nur Planzeichnung

Informationen

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