Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 20.11.2017 beschlossen, ein Bauleitplanverfahren für einen Bebauungsplan „Eichelberg Nord I“ einzuleiten.
Aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Äußerungen wurde der Bebauungsplanentwurf fortgeschrieben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 19.02.2018 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen diesen fortgeschriebenen Entwurf in der Fassung vom 08.02.2018 gebilligt und beschlossen, dass dieser Entwurf entsprechend
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 830d, 830e, 830f, 830g sowie teilweise die Flurstücke 770/6 und 674/2 der Gemarkung Weißbach.
Ziel des Bebauungsplans soll die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes sein.
Zugelassen sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften; nicht störende Handwerksbetriebe; Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Nicht zugelassen sind Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt das Bebauungsplankonzept mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
ab 19.03.2018 bis einschließlich 27.04.2018
montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Amtsberg, Poststraße 30 (I. Stock, Zimmer 14), zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Folgende umweltbezogene Informationen sind bereits verfügbar:
Stellungnahme BUND mit Schreiben vom 09.01.2018
Informationen zu Kompensations- und Ersatzmaßnahmen
Stellungnahme Regionalbauernverband Erzgebirge mit Schreiben vom 10.01.2018
Informationen zu Kompensations- und Ersatzmaßnahmen sowie zum Versiegelungsgrad und Flächenverbrauch
Stellungnahme des Landratsamtes Erzgebirgskreis mit Schreiben vom 10.01.2018
Informationen zum Immissionsschutz, Naturschutz Denkmalschutz, Abfall/Altlasten/Bodenschutz, Wasserrecht, Naturschutz/Landwirtschaft, Immissionsschutz, Forst und Jagd,
Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsen mit Schreiben vom 11.01.2018
Hinweise zu Kompensations- und Ersatzmaßnahmen
Umweltbericht mit Stand 07.02.2018
Informationen zu Umweltschutzzielen, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung der Beeinträchtigungen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.amtsberg.eu und im Beteiligungsportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingestellt.
Amtsberg, den 2018-03-07
Krause
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Amtsberg
Herr Haase
Poststraße 30
09439 Amtsberg
Tel. 037209/6790
Mail: info@amtsberg.eu