Flächennutzungsplan Gemeinde Hartmannsdorf Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan- 3. Änderung Sondergebiet "Erlebnisbauernhof"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.04.2018 bis 04.05.2018
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Planzeichnung

Flächennutzungsplan - 3. Änderung

Sondergebiet „Erlebnisbauernhof“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 27.04.2017 den Beschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebes mit Agrartourismus und Erlebnisbauernhof an der Limbacher Straße gefasst.

Gleichzeitig wurde beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats durchzuführen.

Der Vorhabenträger möchte das derzeit ungenutzte Gelände einer ehemaligen Ziegelei an der Limbacher Straße als Erlebnisbauernhof entwickeln. Es soll eine Symbiose zwischen aktivem und hautnahem Land- und Forstwirtschaftsbetrieb verbunden mit einem ansprechenden hochwertigen Tourismus- und Erholungsangebot entstehen.

Das Vorhaben soll unter dem Titel Sondergebiet „Erlebnisbauernhof Zwicky-Gut“ umgesetzt werden. Der Geltungsbereich der Planverfahren umfasst die Flurstücke 537/2 (vollständig) und 537/6 (teilweise) der Gemarkung Hartmannsdorf.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgen im Parallelverfahren.

Das Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 (4) BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB) durchgeführt.

Die Vorentwürfe (FNP Stand 10/2017, VBP Stand 11/2017) jeweils mit Begründung und Umweltbericht liegen im Zeitraum

vom 03.04.2018 bis zum 04.05.2018

in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, im Bauamt, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Bauamt gegeben.

Anregungen können auch schriftlich im Bauamt eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Hartmannsdorf unter www.gemeinde-hartmannsdorf.de zugänglich gemacht.

Weinert

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltung Frau Weber

Tel.: 03722 402314

Gegenstände

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  • Planzeichnung

Informationen

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