Bebauungsplan Gemeinde Werda im Vogtland Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan Wohngebiet "Werda Süd", Gemeinde Werda

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.03.2018 bis 20.04.2018
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Planzeichnung

Der Verwaltungsverband macht für die Gemeinde Werda folgendes bekannt:

O R T S Ü B L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

Öffentliche Auslegung vom

Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Werda Süd“, Gemeinde Werda

Der Gemeinderat Werda hat am 16.01.2018 den Entwurf vom Bebauungsplan Wohngebiet „Werda Süd", Gemeinde Werda in der Fassung 12/2017 beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt und die vollständigen Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt. Die Beteiligung der Nachbarn nach § 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Der räumliche Geltungsbereich ist auf dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan ersichtlich. Er liegt im südlichen Gemeindegebiet und ist ca. 800 m vom Ortskern entfernt.

Nördliche Begrenzung: Grünfläche entlang der Straße „Am Anger“

Westliche Begrenzung: Wohnbebauung entlang der Mittleren Straße

Südliche Begrenzung: Lagerfläche entlang des Weges „Weg zu O. Frank“

Östliche Begrenzung: Grünfläche Richtung Wacholderstraße

Das Plangebiet erstreckt sich auf den Flurstücken 102/1 der Gemarkung Werda vollständig und 641/1 der Gemarkung Werda teilweise.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Wohngebiet „Werda Süd", Gemeinde Werda in der Fassung 12/2017, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M 1 : 500,
  • Teil B – Text und
  • der zugehörigen Begründung

liegt in der Zeit vom 12.03.2018 bis 20.04.2018 im Bauamt des Verwaltungsverbandes Jägerswald, Hauptstraße 41, 08606 Tirpersdorf, während der folgenden Zeiten

Montag 09.00 bis 11.00 Uhr

Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag 07.00 bis 11.30 Uhr

zur öffentlichen Einsicht aus und kann gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB über die Internetseite der Gemeinde Werda ( www.werda-vogtland.de ) sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung ( www.buergerbeteiligung.sachsen.de ) in der Zeit vom 12.03.2018 bis 20.04.2018 eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle mündlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom

  1. im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Das Verfahren wird gemäß Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 16.01.2018 als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) im beschleunigten Verfahren geführt. Daher wird

  • von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB,
  • gemäß §13 Abs.3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB,
  • von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB,
  • von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
  • von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB

abgesehen.

Tirpersdorf, den 21.02.2018

Carmen Reiher                                                -Siegel-

Verbandsvorsitzende

Kontaktperson

Verwaltungsverband Jägerswald

Herr Blank

Hauptstr. 41

08606 Tirpersdorf

Tel. (03 74 63) 2 26 27

Fax (03 74 63) 2 26 20

Email: blank@jaegerswald.de

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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