Flächennutzungsplan Stadt Grünhain-Beierfeld Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Grünhain-Beierfeld

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.02.2018 bis 27.03.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Grünhain-Beierfeld

Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld hat in seiner Sitzung am 09.10.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Grünhain-Beierfeld gefasst. Planungsziel ist die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im Bereich Grünhain, Kühnhaider Straße.

Der Bereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans grenzt in einer Tiefe von etwa 65 m an den westlichen Rand des Industrie- und Gewerbestandorts Grünhain, Zwönitzer Straße. Im Süden wird er durch den bestehenden Weg begrenzt. An den übrigen Seiten ist der Änderungsbereich von Landwirtschaftsfläche umgeben (Abgrenzung siehe Übersichtslageplan).

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch öffentliche Auslegung des Vor-entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung 01/2017 und dessen Begründung mit Umweltbericht zu jedermanns Einsicht durchgeführt.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt

vom 26.02.2018 bis einschließlich 27.03.2018

in der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld, Bau- und Investmanagement, Zimmer 211, während folgender Zeiten:

Montag          von   8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag        von   8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch        von   8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag   von   8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag           von   8.00 bis 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Planungsunterlagen können während dieser Zeit auch im Internet unter http://www.beierfeld.de  sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit der Einsichtnahme keine Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB darstellt.

Grünhain-Beierfeld, den 05.02.2018

Joachim Rudler

Bürgermeister 

Kontaktperson

Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld

August-Bebel-Straße 79

08344 Grünhain-Beierfeld

Bau- und Investmanagement, Zimmer 211

Telefon: +49 (0)3774 / 1532-0
Fax: +49 (0)3774 / 1532-50
Mail: kontakt@beierfeld.de
Internet: www.beierfeld.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung

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