Bebauungsplan Stadt Thalheim/Erzgebirge Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Reha-Fachklinik Eubios" der Stadt Thalheim/Erzgeb.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.03.2018 bis 04.04.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Reha-Fachklinik Eubios“ der Stadt Thalheim/Erzgeb., Stand Januar 2018

Der Stadtrat billigte und beschloss in der öffentlichen Sitzung am 08.02.2018 mit Beschluss-Nr. BV SR-385-2018 die Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Reha-Fachklinik Eubios“ der Stadt Thalheim/Erzgeb. im Sinne des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB).

Die Aufstellung wurde einschließlich der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht § 2a BauGB durchgeführt.

Mit der Erarbeitung des Entwurfes in der Fassung vom 01/2018 wurde die ARDORIS GmbH, Rosa-Luxemburg-Str. 19, 08280 Aue beauftragt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung 01/2018 besteht aus:

  • Teil A – Planzeichnung Maßstab 1 : 1000
  • Teil B – Text
  • Begründung mit integrierter Grünordnung und Umweltbericht

und liegt in der Zeit vom 01.03.2018 bis 04.04.2018 öffentlich aus.

Sie können

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus, Bauamt, Zimmer 2.03, nach § 3 Abs. 2 BauGB Einsicht nehmen.

Parallel dazu kann der Entwurf des Bebauungsplanes „Reha-Fachklinik Eubios“ auf der Internetseite der Stadt Thalheim/Erzgeb. (www.thalheim-erzgeb.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Reha-Fachklinik Eubios“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:

  1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen / Schutzgebiete

Landesdirektion Sachsen (27.11.2017): Hinweis zur Begrünung der Plangebietsränder,

Planungsverband Region Chemnitz (01.11.2017), Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Bürger 1 (23.11.2017): Hinweis auf die Lage angrenzend an das Landschaftsschutzgebietes; Lage der Gebäude, Baufeld 3 im LSG

Planungsverband Region Chemnitz (01.11.2017): Hinweis auf die Lage der Ausgleichsfläche A2 in einem Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz,

Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (16.11.2017): Hinweise zum Artenschutz; artenschutzrechtliche Verbotsbestände, § 44 Abs. 1 Nr. 1, 3 BNatSchG,

Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Naturschutzbund Deutschland, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (16.11.2017): Hinweise zum Gehölzschutz gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4,

Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Bund für Umwelt und Naturschutz BUND (21.11.2017): Hinweis zur Pflanzenartenliste, giftige Arten; Empfehlung zu der Pflanzung von Gehölzen und zur Artenwahl,

Naturschutzbund Deutschland, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (16.11.2017): fachliche Anmerkung zur Verwendung hochstämmiger Laubgehölze.

  1. Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser

Planungsverband Region Chemnitz (01.11.2017): Hinweis auf ein festgelegtes Vorranggebiet Hochwasser sowie ein Vorbehaltsgebiet Hochwasser angrenzend an den Geltungsbereich; potenziell wassererosionsgefährdete Ackerböden,

Landesdirektion Sachsen (27.11.2017), Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Bürger 1 (23.11.2017): Hinweis auf den Verlust landwirtschaftlich genutzter Fläche; Freiflächenschutz, agrarstrukturelle Betroffenheit,

Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017): Hinweis auf Altlastenverdachtsflächen,

Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017): Vermeidungsmaßnahmen zum Bodenschutz gemäß § 12 BBodSchV,

Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017): Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zu Maßnahmen bei Eingriffen in den Grundwasserbereich,

Sächsisches Oberbergamt (03.11.2017): Hinweis auf die Lage sich innerhalb des Erlaubnisfeldes „Erzgebirge“ zur Aufsuchung von Erzen der Beak Consultants GmbH,

Bund für Umwelt und Naturschutz BUND (21.11.2017): Hinweis auf den Verlust der Wasserrückhaltefunktion, Versickerungsfähigkeit und Verdunstung des Bodens.

  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter

Landesdirektion Sachsen (27.11.2017), Planungsverband Region Chemnitz (01.11.2017), Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (23.11.2017): Hinweis auf das Vorhandensein von Kulturdenkmale im Geltungsbereich; Darstellung auf dem Planblatt,

Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017): Hinweis auf potenzielle archäologische Denkmale.

  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Bevölkerung

Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017): Hinweis auf die Einhaltung des gesetzlichen Waldabstandes nach § 25 Abs. 3 SächsWaldG,

Landesdirektion Sachsen (27.11.2017), Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Polizeidirektion Chemnitz (14.12.2017), Bürger 1 (23.11.2017), Bürger 2 (17.11.2017): Hinweis auf ein weiter steigendes Aufkommen an Fußgängerverkehr, erhöhte Verkehrsbelastung durch Lärm und Abgase, zukünftige Verkehrsdichte,

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (20.11.2017): Hinweise zu Belangen der natürlichen Radioaktivität,

Bürger 1 (23.11.2017):Hinweis auf die optisch bedrängende Wirkung durch das geplante Bauvorhaben.

  1. Auswirkungen auf das Stadt-/ Landschaftsbild, landschaftsbezogene Erholung

Bürger 1 (23.11.2017): Hinweis auf eine Veränderung des Landschaftsbildes; Beeinträchtigung der Wechselbeziehungen von Orts- und Landschaftsbild; Beeinträchtigung des Erholungswertes.

Die der Stadt Thalheim/Erzgeb. in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen.

Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkung der Planung, gegeben.

Stellungnahmen können schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Thalheim/Erzgeb., 12. Februar 2018

Nico Dittmann                                                                                              Siegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauplanung

Herr Mothes

Tel.: 03721/262-31

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung Entwurf
  • Begründung Entwurf
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Verkehrstechnische Stellungnahme zum B-Plan
  • Schallschutzgutachten zum B-Plan

Informationen

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