Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Thalheim/Erzgeb., Stand Januar 2018
Der Stadtrat billigte und beschloss in der öffentlichen Sitzung am 08.02.2018 mit Beschluss-Nr. BV SR-386-2018 die Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Klinik an der Gornsdorfer Straße“ der Stadt Thalheim/Erzgeb. nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Aufstellung wurde einschließlich der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht § 2a BauGB durchgeführt.
Mit der Erarbeitung des Entwurfes in der Fassung vom 01/2018 wurde die Sachsen Consult Zwickau, Am Fuchsgrund 37, 09337 Hohenstein-Ernstthal beauftragt.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung Januar 2018 besteht aus:
und liegt in der Zeit vom 01.03.2018 bis 04.04.2018 öffentlich aus.
Sie können
Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Rathaus, Bauamt, Zimmer 2.03, nach § 3 Abs. 2 BauGB Einsicht nehmen.
Parallel dazu kann der Entwurf zur 8. Änderung des FNP auf der Internetseite der Stadt Thalheim/Erzgeb. (www.thalheim-erzgeb.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Neben dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Thalheim/Erzgeb. und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:
Landesdirektion Sachsen (27.11.2017): Hinweis auf die Darstellung von Spielplatz und Park als Grünfläche,
Planungsverband Region Chemnitz (01.11.2017), Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Bürger 1 (23.11.2017): Hinweis auf die Lage angrenzend an das Landschaftsschutzgebietes,
Planungsverband Region Chemnitz (01.11.2017): Hinweis auf die Lage der Ausgleichsfläche A2 in einem Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz,
Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (16.11.2017): Hinweise zum Artenschutz; artenschutzrechtliche Verbotsbestände, § 44 Abs. 1 Nr. 1, 3 BNatSchG,
Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Naturschutzbund Deutschland, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (16.11.2017): Hinweise zum Gehölzschutz gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4,
Bund für Umwelt und Naturschutz BUND (21.11.2017): Empfehlung zu der Pflanzung von Gehölzen und zur Artenwahl,
Naturschutzbund Deutschland, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (16.11.2017): fachliche Anmerkung zur Verwendung hochstämmiger Laubgehölze.
Landesdirektion Sachsen (27.11.2017), Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Bürger 1 (23.11.2017): Hinweis auf den Verlust landwirtschaftlich genutzter Fläche; Freiflächenschutz, agrarstrukturelle Betroffenheit,
Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017): Hinweis auf eine Überprüfung von potenziellen Entsiegelungsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft,
Sächsisches Oberbergamt (03.11.2017): Hinweis auf die Lage sich innerhalb des Erlaubnisfeldes „Erzgebirge“ zur Aufsuchung von Erzen der Beak Consultants GmbH,
Bund für Umwelt und Naturschutz BUND (21.11.2017): Hinweis auf den Verlust d.er Wasserrückhaltefunktion, Versickerungsfähigkeit und Verdunstung des Bodens
Planungsverband Region Chemnitz (01.11.2017), Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017), Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (23.11.2017): Hinweis auf das Vorhandensein von Kulturdenkmale im Geltungsbereich.
Landratsamt Erzgebirgskreis (16.11.2017): Hinweis auf die Einhaltung des gesetzlichen Waldabstandes nach § 25 Abs. 3 SächsWaldG,
Polizeidirektion Chemnitz (14.12.2017), Bürger 1 (23.11.2017), Bürger 2 (17.11.2017): Hinweis auf ein weiter steigendes Aufkommen an Fußgängerverkehr, erhöhte Verkehrsbelastung durch Lärm und Abgase, zukünftige Verkehrsdichte,
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (20.11.2017): Hinweise zu Belangen der natürlichen Radioaktivität,
Bürger 1 (23.11.2017):Hinweis auf die optisch bedrängende Wirkung durch das geplante Bauvorhaben.
Bürger 1 (23.11.2017): Hinweis auf eine Veränderung des Landschaftsbildes; Beeinträchtigung der Wechselbeziehungen von Orts- und Landschaftsbild; Beeinträchtigung des Erholungswertes.
Die der Stadt Thalheim/Erzgeb. in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen.
Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkung der Planung, gegeben.
Stellungnahmen können schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Thalheim/Erzgeb., 12. Februar 2018
Nico Dittmann Siegel
Bürgermeister
Bauplanung
Herr Mothes
Tel.: 03721/262-31