Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Neukirchen/Pleiße Öffentliche Auslegung

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnpark Neukirchen Rudelswalder Straße“ Entwurf mit Stand 12/2017

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.02.2018 bis 28.03.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnpark Neukirchen Rudelswalder Straße“ Entwurf mit Stand 12/2017

Der Gemeinderat Neukirchen/Pleiße hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 31.01.2018 den Planentwurf zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnpark Neukirchen Rudelswalder Straße“ in der Fassung vom Dezember 2017 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Daher liegen die Planunterlagen, bestehend aus:

  • Satzungstext mit Geltungsbereich
  • Verfahrensvermerke und die dazugehörige Begründung

sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen:

Belangträger /Schreiben vom

umweltbezogene Informationen / Anregungen

Landesdirektion Sachsen, Ref. Raumordnung/ 20.09.2016

  • Hinweis Geltungsbereich Altplan und BP Bergallee
  • Prüfung Baulandqualität
  • Prüfung der Festsetzung von Nutzungsmöglichkeiten

in der Zeit 21.02.2018 bis 23.03.2018 während der nachfolgend genannten Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen/Pleiße, Bauamt Zi. 9, Pestalozzistr. 40, 08459 Neukirchen/Pleiße öffentlich aus:

Montag                     07:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Dienstag                   09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch                   07:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag              09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                     09:00 - 11:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Zi. 9 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4(2) i.V.m. §4a(2) BauGB, die Nachbarkommunen nach §2(2) BauGB beteiligt.

Im Geltungsbereich der Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnpark Neukirchen Rudelswalder Straße“ liegen die Flurstücke Fl.-Nrn. 714/1, 712/8, 727, 728, 729, 730, 726, 714/2, 722, 723, 724, 725, 633, 634, 635/1, 636/1, 637, 715/3, 691/1, 692, 690, 687, 686, 685, 643, 716, 641/1, 641/2, 642, 647/2, 639, 638, 640, 721, 688, 684, 718, 689, 693, 694, 720, 719, 683/1, 708/6, 695, 712/9, 696, 697, 698, 699, 731, 700, 708/5, 708/3, 708/4, 709, 710, 665, 666, 667, 670, 668, 717, 679, 712/7, 680, 664, 663, 669, 671, 672, 673, 674, 661, 662, 660, 659, 658, 657, 713/8, 676/1, 677/1, 681/4, 681/3, 713/11, 713/7, 713/6, 649/1, 649/2, 650, 648, 713/9, 713/10, 713/4, 646, 645, 713/3, 644/2, 644/1der Gemarkung Neukirchen in der Gemeinde Neukirchen/Pleiße.

Neukirchen/Pleiße, den 01.02.2018

………………….

Bürgermeisterin                                                    Siegel

Kontaktperson

Frau Dipl.Ing.(FH) K.Hildebrandt, Bauamtsleiterin Neukirchen

Tel.: 03762 952419

eMail: k.hildebrandt@neukirchen-pleisse.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Satzung
  • Verfahrensvermerke

Informationen

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