Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock
über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sommerwiese“ in Sosa, Stand 19. Januar 2018
Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 01. Februar 2018 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sommerwiese“ in Sosa gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Vorentwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
in der Zeit vom 19. Februar 2018 bis 23. März 2018.
Parallel dazu kann der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Sommerwiese“ auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Eibenstock, den 02. Februar 2018
Uwe Staab
Bürgermeister
Stadtverwaltung Eibenstock
Bauverwaltung, Herr Lux
Tel.-Nr.: 037752 / 57 131
bauamt@eibenstock.de