Flächennutzungsplan Stadt Eibenstock Erneute Beteiligung

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.02.2018 bis 23.03.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock

über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock, Stand Januar 2018

Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 01. Februar 2018 den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:

Montag           9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr

Dienstag         9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag    9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag            9 Uhr bis 12 Uhr

in der Zeit vom 19. Februar 2018 bis 23. März 2018.

Parallel dazu kann der Vorentwurf zur 5. Änderung des FNP auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Allen Interessierten wird Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über Ziele und Zwecke der Planung, zur Erörterung während des vorgenannten Auslegungszeitraumes und zur Äußerung von Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB) schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gegeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Eibenstock, den 02. Februar 2018                                             Uwe Staab

                                                                                                   Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Eibenstock

Bauverwaltung, Herr Lux

Tel.-Nr.: 037752 / 57 131

bauamt@eibenstock.de

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