Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Arnsdorf Öffentliche Auslegung

Am Oberen Steinberg Arnsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2018 bis 23.02.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplans

„Am Oberen Steinberg Arnsdorf"

Der Gemeinderat von Arnsdorf hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Oberen Steinberg Arnsdorf“ gefasst. Planungsziel ist die Einordnung von Wohnbebauung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt 0,4 ha. Betroffen sind Teile der Flurstücke 494/1 und 517 der Gemarkung Arnsdorf.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Am Oberen Steinberg Arnsdorf" in der Fassung vom 18.12.2017, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 22.01.2018 bis einschließlich 23.02.2018

zu den Dienstzeiten im Bauamt der Gemeinde Arnsdorf, 01477 Arnsdorf, Bahnhofstraße 15,

1. OG, Beratungsraum.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Arnsdorf vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Arnsdorf unter www.gemeindearnsdorf.de/verwaltung/offenlegung-bauleitplanung einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Martina Angermann

Bürgermeisterin


 

Kontaktperson

Frau Porst

035200 25251

Frau Schöne

035200 25230

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Lageplan
  • Deckblatt
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
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