Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.01.2018 bis 10.02.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 den Entwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom 17.11.2017 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 08.01.2018 – 09.02.2018 wird der Entwurf zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ in der Fassung vom 17.11.2017 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungsnahmen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten

Montag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:

Schutzgüter allgemein

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 26.06.2017 (Erfordernisse der Raumordnung stehen dem Vorhaben nicht entgegen)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 21.06.2017 (keine Bedenken)

Schutzgut Naturhaushalt

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 13.07.2017 (Hinweise zu Naturschutz – Kompensationsbedarf, einheimische und standortgerechte Laubgehölze)

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 14.07.2017 (Hinweise zu Belangen der natürlichen Radioaktivität)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 13.07.2017 (Hinweise zu Senioren- und Behinderten / öffentlichen Gesundheitsdienst / Immissionsschutz / Siedlungswasserwirtschaft)

Schutzgut Boden / Wasser

  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 14.07.2017 (Hinweise zur Geologie / unterirdische Hohlräume / Vorgaben zu Baugrund-untersuchungen / vorhandene Geodaten)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 13.07.2017 (Hinweise zu Abwasser- und Oberflächenwasser / Wasserrecht / Denkmalschutz)
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 21.06.2017 (vorhandener lage-unsicherer „Wolf-Schacht“, Bauvorhaben im alten Bergbaugebiet, Lehmgrube Neukirchen mit zugehörigem Bergwerkseigentum)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 21.06.2017 (Hinweise zu Bodenfunden)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 19.06.2017 (keine Einwände)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung zur 8.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neukirchen, den 13.12.2017

Sascha Thamm

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
Bauamt
Frau Lieberwirth
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.
Tel.: 0371/2710224
E-Mail: c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de
 

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bebauungsplan 8. Änderung
  • Begründung
  • Deckblatt
  • B-Plan Gewerbegebiet 7.Änderung genehmigt

Informationen

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