Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Ergänzungssatzung gemäß § 34 in Verbindung mit §10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Weißenberg hat in seiner Sitzung am 21. August 2017 die Ergänzungssatzung Drehsa „An der Schäferei“ in der Fassung vom 28. März 2017 mit redaktionellen Änderungen vom 10. Juli 2017 mit Beschluss Nr. 03-08-2017 als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung Drehsa „An der Schäferei“ in der Fassung vom 28. März 2017 mit redaktionellen Änderungen vom 10. Juli 2017 in Kraft.
Die Ergänzungssatzung einschließlich Begründung wird in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
Jürgen Arlt
Bürgermeister
Bürgermeister Jürgen Arlt