Bebauungsplan Gemeinde Kottmar Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet "Am Steinbruch" OT Niedercunnersdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.08.2017 bis 13.09.2017
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet „Am Steinbruch“, OT Niedercunnersdorf mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom Juni 2017

Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.07.2017 mit Beschluss Nr. 348-9/17 den Entwurf des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet „Am Steinbruch“, OT Niedercunnersdorf mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung mit Umweltbericht und Anlagen, jeweils in der Fassung vom Juni 2017 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht und allen Fachgutachten gemäß §3 Abs. 2 BauGB und § 4a BauGB für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im unten genannten Zeitraum im Internet unter www.gemeinde-kottmar.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf dieses Bebauungsplanes

in der Fassung vom Juni 2017 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und aller für die Beurteilung notwendigen Fachgutachten über den Auslegungszeitraum vom

14.08.2017 bis einschließlich 13.09.2017

im Gemeindeamt Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar, Zimmer 9 zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt wird.

Dienstzeiten der Gemeinde Kottmar:

Montag 8.30-12.00 Uhr 12.30-14.00 Uhr

Dienstag 8.30-12.00 Uhr 12.30-18.00 Uhr

Mittwoch 8.30-12.00 Uhr 12.30-14.00 Uhr

Donnerstag 8.30-12.00 Uhr 12.30-17.00 Uhr

Freitag 8.30-12.00 Uhr

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.gemeinde-kottmar.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende umweltbezogene Informationen und Gutachten sind als Anlage zur Begründung verfügbar und werden mit ausgelegt:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit

  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet „Am Steinbruch“ OT Niedercunnersdorf der Gemeinde Kottmar.
    Verfasser: IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH Zittau Dresden, erstellt am 03.03.2017
     

  • Schallschutztechnisches Gutachten zu einer Asphaltmischanlage am Standort Niedercunnersdorf Verfasser TBL Dresden GmbH, Dresden erstellt am 14.11.2006

  • Gutachten zur Feststellung der Werte für elektrische und magnetische Strahlung – Auf einem Grundstück im Industrie- und Gewerbegebiet „Am Steinbruch“ in 02708 Niedercunnersdorf im Einflussbereich der 380-kV-Freileitung Hagenwerder-Schmölln 553/554 zwischen den Masten 56 und 57 - Verfasser LTB Leitungsbau GmbH (Dresden, erstellt am 12.02.2001)

  • Vereinbarung über Nutzung des Freileitungsstreifens der 380-kV-Freileitung Hagenwerder-Schmölln553/554 von Mast-Nr. 56-57 Vereinbarung zwischen Vattenfall Europe Transmission GmbH und Gemeinde Niedercunnersdorf (Vereinbarung vom 10.04.2007)

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Merkblatt zu gebietsheimischen Baum- und Straucharten im Landkreis Görlitz Verfasser Umweltamt Landkreis Görlitz

  • Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation mittels Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

    Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • Rechnerischer Nachweis „Vorbemessung der Versickerungs-und Regenrückhalteräume“, Verfasser Büro Neuland Oppach, erstellt am 21.03.2016

  • „Ermittlungen des Oberflächenabflusses aus dem Gebiet“, Verfasser Ingenieurgesellschaft EXNER & SCHRAMM mbH (Bautzen, erstellt am 28.08.2015)

  • Gutachten – Baugrunderkundung/ Altlastengefährdungsabschätzung (Stufe I: erste orientierende Untersuchung, Verfasser Erdbaulaboratorium Dresden - Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH, Dresden, erstellt am 05.02.1993)

Umweltbezogene Informationen Schutzgut Luft/Klima

  • Staubimmissionsprognose für den Betrieb der geplanten Asphaltmischanlage am Standort Niedercunnersdorf, Verfasser GICON – Großmann Ingenieur Consult GmbH, Dresden, erstellt am 17.11.2006

  • Lufttechnisches Gutachten zur Beurteilung der Geruchsimmission einer Anlage zur Verarbeitung von Polyesterharzen mit Styrolzusatz zu Formteilen, Verfasser ENVIPLAN Umwelt-Beratungs-Service GmbH, Taucha erstellt am 06.05.1994

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet „Am Steinbruch“, OT Niedercunnersdorf und dessen Begründung vorgetragen werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB in angemessener Frist.

Kottmar, 05.08.2017

Görke

Bürgermeister (Siegel)

Kontaktperson

Gemeinde Kottmar

Bauamt

Herr Wildner

03586/7804-23

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