Öffentliche Auslegung
Entwurf der Ergänzungssatzung Drehsa "An der Schäferei"
Der Stadtrat von Weißenberg hat in seiner Sitzung am 24.04.2017 den Entwurf der Ergänzungssatzung Drehsa „An der Schäferei“ i.d.F. vom 28.03.2017 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung Drehsa „An der Schäferei“ i.d.F. vom 28.03.2017 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 22.05.2017 bis einschließlich 28.06.2017
zu den Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Weißenberg, Bauverwaltung, Zimmer 21, August-Bebel-Platz 1 in 02627 Weißenberg.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weißenberg vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Weißenberg, den 12.05.2017 Jürgen Arlt Bürgermeister