Flächennutzungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Öffentliche Auslegung

5. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Boxberg/O.L.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.12.2022 bis 06.01.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum

Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Boxberg/O.L.

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 07. November 2022 den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kraftwerk Boxberg“  beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 26.09.2022 in der Zeit vom

05. Dezember 2022 bis einschließlich 06. Januar 2023

in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.

im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten

Montag - Freitag                      von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                  von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                              von 13.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Sollte es während der Auslegungszeit, aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona- Pandemie, Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 035774- 3540 zwingend erforderlich ist.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Umweltbericht (als Teil der Begründung)

[2] Landschaftsbildvisualisierung und Landschaftsbildbewertung von Planungs- und Gutachterbüro

     gutschker-dongus vom 26.09.2022

[3] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung

gemäß § 4 (1) BauGB

  • SN – Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 03.06.2022 /Umweltamt 09.06.2022
  • SN – Landesamt f. Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.05.2022
  • SN – Sächsisches Oberbergamt vom 19.05.2022
  • SN – Landesdirektion Sachsen vom 03.05.2022
  • SN – Regionaler Planungsverband vom 12.05.2022
  • SN – Grüne Liga und Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 24.05.2022
  • SN – Landesamt für Denkmalpflege vom 05.05.2022
  • SN – Landesamt für Archäologie vom 09.05.2022

[4] Umweltbezogene Stellungnahmen zum B-Plan-Verfahren „Solarpark Kraftwerk Boxberg“ in Boxberg / O.L., aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

- Landratsamt Görlitz – Kreisforstamt vom 17.05.2022

- Regionaler Planungsverband vom 02.05.2022

- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.04.2022

- Grüne Liga und Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 02.05.2022

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1]; [3] und [4] (SN – Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 03.06.2022/ Umweltamt 09.06.2022, SN – Sächsisches Oberbergamt vom 19.05.2022, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.04.2022 und 20.05.2022, SN – Landesdirektion Sachsen vom 03.05.2022)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Oberflächennahe Rohstoffe, Bergbau, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Auswirkungen durch Bergbauvorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben und den Tagebau, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1]; [2]; [3] und [4] (SN – Landesdirektion Sachsen vom 03.05.2022;
  • SN – Regionaler Planungsverband vom 12.05.2022)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1]; [3] und [4] (SN - Landratsamt Görlitz – Kreisforstamt vom 17.05.2022; SN – Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 03.06.2022/ Umweltamt 09.06.2022, SN – Grüne Liga und Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 02.05.2022 und 24.05.2022)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Schutzgebiete, Waldinanspruchnahme, Waldabstand, Waldfunktionen, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Natura 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1]; [3] und [4] (SN – Landratsamt Görlitz – Kreisforstamt vom 17.05.2022, SN – Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 03.06.2022/ Umweltamt 09.06.2022; Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.04.2022 und 20.05.2022; SN – Grüne Liga und Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 02.05.2022 und 24.05.2022)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Amphibien, Reptilien, Natura 2000, Artenschutz, Schutzgebiete, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1] und [3] (SN – Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 03.06.2022/ Umweltamt 09.06.2022; Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.04.2022 und 20.05.2022)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Trinkwasser, Auswirkungen auf angrenzende kammerzugehörige Unternehmen, Radonschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1];[3] und [4] (SN – Landesdirektion Sachsen vom 03.05.2022; SN – Regionaler Planungsverband vom 12.05.2022 SN – Landesamt für Archäologie vom 09.05.2022, SN – Landesamt für Denkmalpflege vom 05.05.2022; SN – Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 03.06.2022)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme werden personenbezogenen Daten, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe der Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt die Gemeinde oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Gemeinde Boxberg/O.L. https://boxberg-ol.de öffentlich zugänglich gemacht.

Boxberg/O.L., 09.11.2022

H. Balko                                                                                 

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamt

Frau Kokles

035774/ 35415

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Landschaftsbildbewertung und -visualisierung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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