Bebauungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan PV - Anlage "Ehem. Militärgelände"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2022 bis 09.09.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum

vorhabenbezogener Bebauungsplan  Photovoltaikanlage

„Ehemaliges Militärgelände“ Boxberg/O.L. Ortsteil Bärwalde

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 09. Mai 2022 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaikanlage „ehemaliges Militärgelände“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde in der Fassung vom 11.04.2022 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit vom

08. August 2022 bis einschließlich 09. September 2022

in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.

im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten

Montag - Freitag                      von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                  von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                              von 13.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende umweltbezogen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

Zu diesem Planverfahren sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  1. Umweltbericht sowie in folgender Auflistung enthaltene Fachgutachten/Stellungnahmen als Anlagen zum Umweltbericht:

Anlage 1:  Natura 2000-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ und SPA-Vorprüfung für das SPA „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „Ehemaliges Militärgelände" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

Anlage 2:  Fachbeitrag Artenschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „Ehemaliges Militärgelände" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

Anlage 3:  Naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „Ehemaliges Militärgelände" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

Anlage 4:  Endbericht Biotop- und Artenkartierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „Ehemaliges Militärgelände" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

Anlage 5:  Fledermauskundliche Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „Ehemaliges Militärgelände" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

Anlage 6:  UVP-Vorprüfung Waldumwandlung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „Ehemaliges Militärgelände" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

  1. die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung in Form vom Ergebnisprotokoll zu Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger*innen öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, als Anlage 2 zur Begründung

Für die Bestandsermittlung wurden faunistische und floristische Kartierungen im Jahr 2021 im Geltungsbereich vorgenommen. Weiterhin wurde eine Natura 2000-Vorprüfung, ein Fachbeitrag Artenschutz, eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung und eine Unterlage für die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG erarbeitet. Die Umweltprüfung erfolgte schutzgutbezogen.

Die Kernaussagen im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung stellen sich im Umweltbericht und in den vorliegenden umweltbezogenen Fachgutachten/Stellungnahmen wie folgt dar:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt:

  • Für eine etwa 25.100 m² große Fläche wurde die Waldeigenschaft festgestellt. Mit Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kommt es zu einer umfangreichen Entsiegelung der baulich belasteten Flächen und einer Entbuschung/Rodung des vorgefundenen jungen Gehölzbestandes.
  • Als Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches sind die Wiederherstellung und der dauerhafte Erhalt von Sand- und Silikatmagerrasen sowie Trockenener Heiden auf einer Fläche von ca. 0,9 ha vorgesehen.
  • Für den erforderlichen Waldausgleich ist eine externe Maßnahme auf dem Gebiet der Gemeinde Lohsa, Flur 4 in Form von Pflanzungen einer Feldhecke, eines Feldgehölzes und einer Obstbaumreihe auf einer vormalig als Acker genutzten Fläche vorgesehen.
  • Die biotopbezogenen Eingriffe und der Waldverlust können vollständig kompensiert werden.
  • Im Ergebnis der Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung verbleibt ein Kompensationsüberschuss.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

  • Es ergeben sich bau- und anlagebedingte Auswirkungen auf die Arten/Artengruppen Fledermäuse, Zauneidechse und Brutvögel des Offen- und Halboffenlandes.
  • Im Fachbeitrag Artenschutz (Anlage 2) wurden geeignete Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) festgelegt, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG zu vermeiden.
  • Mit der Realisierung des Vorhabens sind bei Durchführung der festgesetzten Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere zu erwarten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser und Wasserhaushalt:

  • Im Geltungsbereich gibt es keine Oberflächengewässer.
  • Für das Schutzgut Wasser sind unter Beachtung des Standes der Technik bei der Ausführung von Arbeiten, insbesondere in Bezug auf wassergefährdende Stoffe, keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
  • Die Entsiegelungen wirken sich überwiegend positiv auf die Grundwasserneubildung aus.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:

  • Der Boden ist im Geltungsbereich durch Versiegelungen und vormalige Beanspruchungen gekennzeichnet. Die Böden sind flachgründig und weisen nur eine geringe Bodenfruchtbarkeiten auf.
  • Für die Schutzgüter Boden und Fläche sind mit der umfangreichen Entsiegelung und der nur geringen Neuversiegelung überwiegend positive Wirkungen zu erwarten, sofern bei der baulichen Realisierung der Stand der Technik bezüglich des allgemeinen Bodenschutzes beachtet wird.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:

  • Es sind keine erheblichen negativen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu befürchten.
  • Weder bestehen nennenswerte lufthygienische Vorbelastungen noch sind durch das Vorhaben Emissionen oder sonstige schädliche Wirkungen auf das Lokalklima zu erwarten.
  • Grundsätzlich leisten Photovoltaikanlagen einen Beitrag für die Energiewende hin zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien mit dem globalen Ziel das Klima durch die Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger zu schützen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild und Erholung:

  • Es besteht keine besondere Funktion des Plangebiets für die landschaftsgebundene Erholung. Die Vorbelastungen in Form des verwahrlosten Gebäudebestandes und der östlich tangierenden Hochspannungsfreileitungstrasse in Verbindung mit einem bergbaulichen Sperrgebiet im Westen bieten nur wenig Potenzial sowohl in Bezug auf ein wertgebendes kulturraumtypisches Landschaftsbild als auch für die Erholung bzw. den längeren Aufenthalt im Gebiet.
  • Durch das Vorhaben kommt es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheit:

  • Es sind keine negativen Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten, da auch im weiteren Umfeld keine Wohnbauflächen oder Wohngebäude bestehen.
  • Im Hinblick auf die Anlagensicherheit werden die geltenden technischen Normen in Bezug auf den Brandschutz eingehalten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

  • Das Vorkommen archäologischer Kulturdenkmäler kann im Geltungsbereich nicht ausgeschlossen werden.
  • Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung werden vor Bodeneingriffen archäologische Untersuchungen vorgenommen.

Sollte es während der Auslegungszeit, aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona- Pandemie, Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 035774- 3540 zwingend erforderlich ist.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaikanlage „ehemaliges Militärgelände“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde  einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Homepage der Gemeinde Boxberg/O.L. https://boxberg-ol.de  öffentlich zugänglich gemacht.

Boxberg/O.L., 05.07.2022

A. Junker                                                                               

Bürgermeister

Kontaktperson

C. Kokles

035774/35415

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahme LRA Görlitz
  • Umweltbezogene Stellungnahme Kreisforstamt
  • Umweltbezogene Stellungnahme Umweltamt
  • Umweltbezogene Stellungnahme Staatsbetrieb Sachsenforst
  • Anlage 1 Umweltbezogene Stellungnahme Staatsbetrieb Sachsenforst
  • Umweltbezogene Stellungnahme LfULG

Informationen

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