Flächennutzungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Öffentliche Auslegung

2. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Boxberg/O.L.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.12.2021 bis 14.01.2022
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum

Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfläche 1 der Gemeinde Boxberg/O.L.

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 08. November 2021 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche 1 im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Nochten“ der Gemeinde Boxberg/O.L. beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf der

2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfläche 1 in der Fassung vom 29.09.2021 in der Zeit vom

06. Dezember 2021 bis einschließlich 14. Januar 2022

in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.

im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten

Montag - Freitag                      von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                  von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                              von 13.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Umweltbericht (als Teil der Begründung)

[2] Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan „Solarpark Nochten“

[3] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung

gemäß § 4 (1) BauGB

- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.07.2021

- LEAG vom 19.07.2021

- Landratsamt Görlitz – gebündelte SN der Ämter vom 26.07.2021

- Landesverein Sächs. Heimatschutz vom 19.07.2021

- Sächsisches Oberbergamt vom 13.07.2021

- Landesamt für Archäologie vom 28.06.2021

- Landesamt für Denkmalpflege vom 28.06.2021

- LMBV vom 30.06.2021

[4] Umweltbezogene Stellungnahmen zum B-Plan-Verfahren „Solarpark Nochten“ in Boxberg / O.L., aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1] und [3] (SN - LMBV vom 30.06.21, SN - Landratsamt Görlitz – gebündelte SN der Ämter vom 26.07.2021, SN - Sächs. Oberbergamt vom 13.07.21, SN - Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.07.21, SN – Landesverein Sächs. Heimatschutz vom 19.07.2021, LEAG vom 19.07.2021)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Oberflächennahe Rohstoffe, Bergbau, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Auswirkungen durch Bergbauvorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben und den Tagebau, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1] und [3] (SN – Landesverein Sächs. Heimatschutz vom 19.07.2021)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1]; [2] und [3] (SN - SN – Landesverein Sächs. Heimatschutz vom 19.07.2021, SN - Landratsamt Görlitz – gebündelte SN der Ämter vom 26.07.2021, , SN - Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.07.21)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Schutzgebiete, Waldinanspruchnahme, Waldabstand, Waldfunktionen, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Natura 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1]; [2] und [3] (SN – Landesverein Sächs. Heimatschutz vom 19.07.2021, SN - Landratsamt Görlitz – gebündelte SN der Ämter vom 26.07.2021 und LEAG vom 19.07.2021)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Fische, Amphibien, Reptilien und Tagfalter, Natura 2000, Artenschutz, Schutzgebiete, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1] und [3] (gebündelte SN der Ämter vom 26.07.2021, Deutsche Bahn AG vom 02.07.21)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, stillgelegter Tagebau Trebendorfer Felder (Bergbau), Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Trinkwasser, Auswirkungen auf angrenzende kammerzugehörige Unternehmen, Radonschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1] und [3] (SN – Landesamt für Archäologie vom 28.06.2021, Landesamt für Denkmalpflege vom 28.06.2021)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme werden personenbezogenen Daten, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe der Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt die Gemeinde oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sollte es während der Auslegungszeit, aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona- Pandemie, Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 035774- 3540 zwingend erforderlich ist.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Boxberg/O.L., 12.11.2021

A. Junker                                                                               

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Kokles

035774/35415

 

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