Öffentliche Bekanntmachung
Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Nochten“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 12.07.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Nochten“ in der Fassung vom 16.06.2021 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung in der Zeit vom
09. August 2021 bis einschließlich 10. September 2021
in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.
im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Sollte es während der Auslegungszeit, aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona- Pandemie, Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 035774- 3540 zwingend erforderlich ist.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Nochten“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zur Planung.
[2] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Avifauna zum Bebauungsplan „Solarpark Nochten“
[3] Lichtimmissionsgutachten von IBT 4Light GmbH, 15.06.2021
[4] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
SN - Landratsamt Görlitz – Umweltamt vom 22.03.2021, SN – Landesamt f. Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 22.03.2021, SN - LEAG vom 29.03.2021, SN – Sächsisches Oberbergamt vom 02.03.2021, SN – Landesdirektion Sachsen vom 10.03.2021
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Boxberg/O.L., 15.07.2021
A. Junker
Bürgermeister
Frau Kokles
Bauamtsleiterin
Tel.: 035774/35415
Mail: c.kokles@boxberg-ol.de