Bebauungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohnbebauung Thälmannstraße" Boxberg/O.L.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.08.2021 bis 10.09.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Entwurf Bebauungsplan „Wohnbebauung Thälmannstraße“ in Boxberg/O.L.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2  BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2021 den  Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Thälmannstraße“ in Boxberg/O.L. in der Fassung vom 10.06.2021 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung gebilligt.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und  Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Gemäß § 13 a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung in der Zeit vom

09. August 2021 bis einschließlich 10. September 2021

in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.

im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten

Montag - Freitag                      von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                  von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                              von 13.00 bis 16.00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit.

Sollte es während der Auslegungszeit, aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona- Pandemie, Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 035774- 3540 zwingend erforderlich ist.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Thälmannstraße“ in Boxberg/O.L. einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Boxberg/O.L., 15.07.2021

A. Junker                                                                   

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Kokles

Bauamtsleiterin

Tel.: 035774/35415

Mail: c. kokles@boxberg-ol.de

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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