Bebauungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seminarzentrum OT Zimpel"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.07.2021 bis 06.08.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seminarzentrum – OT Zimpel“ in Boxberg/O.L. gemäß § 3 Absatz 1 BauGB, Planfassung vom 02.06.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. fasste in seiner Sitzung am 09.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seminarzentrum – OT Zimpel“. Das Vorhaben beinhaltet die Schaffung von Baurecht für ein Seminarzentrum mit Fokus auf Pferdegestützte Intervention. Ziel ist die Umsetzung eines wirtschaftlichen Gesamtkonzeptes mit pferdegestützter Erwachsenenbildung, pferdegestützter Therapie/Intervention mit Erwachsenen und Kindern, mit touristischen Aspekten einschließlich Übernachtungsangeboten als auch für generationenübergreifendes Wohnen auf dem Grundstück.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist 6.100 m² groß und umfasst die Flurstücke:

  • Gemarkung Klitten Flur 23, Flurstück 13 und 14
  • Gemarkung Klitten Flur 24, teilweise Flurstück 1

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I und Teil II mit Anlagen in der Zeit vom

05.07.2021 bis 06.08.2021

In der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4, in 02943 Boxberg/O.L im Versammlungsraum 1 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag - Freitag                      von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                  von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                              von 13.00 bis 16.00 Uhr

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035774/3540 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@boxberg-ol.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035774/35415 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an gemeindeverwaltung@boxberg-ol.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

Landesportal Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen

Homepage der Gemeinde Boxberg: https://www.boxberg-ol.de/

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Boxberg/O.L. den 11.06.2021

A. Junker

Bürgermeister

Kontaktperson

Cortina Kokles

E-Mail: c.kokles@boxberg-ol.de

Telefon: 035774/35415

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Umweltbericht
  • Anlage 1 zum Umweltbericht
  • Anlage 2 zum Umweltbericht

Informationen

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