Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seminarzentrum – OT Zimpel“ in Boxberg/O.L. gemäß § 3 Absatz 1 BauGB, Planfassung vom 02.06.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. fasste in seiner Sitzung am 09.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seminarzentrum – OT Zimpel“. Das Vorhaben beinhaltet die Schaffung von Baurecht für ein Seminarzentrum mit Fokus auf Pferdegestützte Intervention. Ziel ist die Umsetzung eines wirtschaftlichen Gesamtkonzeptes mit pferdegestützter Erwachsenenbildung, pferdegestützter Therapie/Intervention mit Erwachsenen und Kindern, mit touristischen Aspekten einschließlich Übernachtungsangeboten als auch für generationenübergreifendes Wohnen auf dem Grundstück.
Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist 6.100 m² groß und umfasst die Flurstücke:
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I und Teil II mit Anlagen in der Zeit vom
05.07.2021 bis 06.08.2021
In der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4, in 02943 Boxberg/O.L im Versammlungsraum 1 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035774/3540 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@boxberg-ol.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035774/35415 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an gemeindeverwaltung@boxberg-ol.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
Landesportal Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen
Homepage der Gemeinde Boxberg: https://www.boxberg-ol.de/
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Boxberg/O.L. den 11.06.2021
A. Junker
Bürgermeister
Cortina Kokles
E-Mail: c.kokles@boxberg-ol.de
Telefon: 035774/35415