Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L.- Bärwalder See“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 den
3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L.- Bärwalder See“ in der Fassung vom 22.07.2019 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung gebilligt.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung in der Zeit vom
09. September2019 bis einschließlich 20. September 2019
in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.
im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit.
Die Unterlagen sind ebenfalls über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Boxberg/O.L. unter (https://www.boxberg-ol.de) einsehbar.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht (Teil D) zur Planung.
[2] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit
und Erholung Boxberg / O.L. – Bärwalder See“
[3] Schalltechnisches Gutachten von Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und
Umweltschutz mbH, 10.01.2017
[4] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
[5] erwidernde Stellungnahmen (SN) zur Benachrichtigung der Behörden zur Abwägung der
Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Während dieser Auslegung können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift mündlich vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
A. Junker
Bürgermeister
Frau Kokles
E-Mail: c.kokles@boxberg-ol.de
Tel.. 035774/35415