Bebauungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Erneute Beteiligung

2. Änderung zum Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L.- Bärwalder See"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.09.2019 bis 20.09.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L.- Bärwalder See“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2  BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 12. August 2019 den

3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Erholung Boxberg/O.L.- Bärwalder See“ in der Fassung vom 22.07.2019 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung gebilligt.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung in der Zeit vom

09. September2019 bis einschließlich 20. September 2019

in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.

im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten

Montag - Freitag                      von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                  von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                              von 13.00 bis 16.00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit.

Die Unterlagen sind ebenfalls über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen  sowie auf der Homepage der Gemeinde Boxberg/O.L. unter (https://www.boxberg-ol.de) einsehbar.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Umweltbericht (Teil D) zur Planung.

[2] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit

und Erholung Boxberg / O.L. – Bärwalder See“

[3] Schalltechnisches Gutachten von Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und

Umweltschutz mbH, 10.01.2017                                                                                        

[4] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

[5] erwidernde Stellungnahmen (SN) zur Benachrichtigung der Behörden zur Abwägung der

Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1]; [4] (SN – Landesdirektion Sachsen – Obere Wasserbehörde vom 24.07.2017, SN - Landratsamt Görlitz – Amt f. Kreisentwicklung vom 24.07.17, SN - Landratsamt Görlitz – Umweltamt vom 24.07.17, [5] (SN – Landesdirektion Sachsen – Obere Wasserbehörde vom 06.10.2017)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Ufer- und Gewässerrandstreifen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1] und [4] (SN – Landesdirektion Sachsen vom 24.07.2017)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1] und [4] (SN - Landratsamt Görlitz – Amt f. Kreisentwicklung vom 24.07.17, SN - Landratsamt Görlitz – Umweltamt vom 24.07.17)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Natura 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1]; [2] und [4] (SN - Landratsamt Görlitz – Umweltamt vom 24.07.17)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Reptilien, Amphibien, Natura 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1]; [3] und [4] (SN - Landratsamt Görlitz – Amt f. Kreisentwicklung vom 24.07.17, SN - Landratsamt Görlitz – Umweltamt vom 24.07.17, SN - Landratsamt Görlitz – Gesundheitsamt vom 24.07.17, SN - Landratsamt Görlitz – Straßenverkehrsamt vom 24.07.17, SN - Landratsamt Görlitz – Behindertenbeauftragte vom 24.07.17)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Entwicklung des Tourismus/ Freizeit und Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Auswirkungen auf angrenzende Unternehmen, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1] und [4] (SN - Landratsamt Görlitz – Bauaufsichtsamt / Untere Denkmalschutzbehörde vom 24.07.17)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens

Während dieser Auslegung können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift mündlich vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

A. Junker                                                                   

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Kokles

E-Mail: c.kokles@boxberg-ol.de

Tel.. 035774/35415

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