Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebiet Kringelsdorf“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kringelsdorf“ in der Fassung vom 26.08.2019 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung gebilligt.
Das Verfahren wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung in der Zeit vom
04. November 2019 bis einschließlich 09. Dezember 2019
in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.
im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit.
Die Unterlagen sind ebenfalls über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Boxberg/O.L. unter (https://www.boxberg-ol.de) einsehbar.
Während dieser Auslegung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken von jedermann zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift mündlich vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohngebiet Kringelsdorf“ unberücksichtigt bleiben können,
A. Junker
Bürgermeister
Frau Cortina Kokles
Bauamtleiterin
Gemeinde Boxberg/O.L.
Tel.: 035774/35415
E- Mail: c.kokles@boxberg-ol.de