Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 die frühzeitige Auslegung des Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA-Markt“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden Sie als Träger öffentlicher Belange bzw. sonstiger Betroffener über das Planverfahren unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom
15.03.2021 bis 16.04.2021
während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Die Stadt Bischofswerda wird bei der Beteiligung der Träger öffentlicher BElange durch das Architekturbüro Dr. Braun & Barth untertsützt. Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahmen dort einzureichen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bis zum 16.04.2021 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth
Tharandter Straße 39
01159 Dresden
E-Mail: meiburg@braun-barth.de