Bebauungsplan Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 2"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.08.2018 bis 21.09.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 29.05.2018 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 2“  mit integriertem Grünordnungsplan und die Begründung zur Offenlage gebilligte.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Bautzener Straße am Ortsausgang von Bischofswerda.

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht, Schalltechnischen Untersuchungen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

20.08. bis 21.09.2018

während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www. buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima und Energie sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichsregelung, sowie Artenschutzfachbeitrag) und zu Altlasten ( u.a. ehemalige militärische Liegenschaft). Besonders wird auf die Untersuchungen zum Schallschutz und auf das Trinkwasservorranggebiet „Bischofswerda“ hingewiesen.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1 abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung  unberücksichtigt bleiben.

Prof.Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Bischofswerda

Altmarkt 1

01877 Bischofswerda

Frau Michel

Tel.:(03594 786 103)

E-Mail: silke.michel@bischofswerda.de

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.