Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 29.05.2018 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 2“ mit integriertem Grünordnungsplan und die Begründung zur Offenlage gebilligte.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Bautzener Straße am Ortsausgang von Bischofswerda.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht, Schalltechnischen Untersuchungen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
20.08. bis 21.09.2018
während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www. buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima und Energie sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichsregelung, sowie Artenschutzfachbeitrag) und zu Altlasten ( u.a. ehemalige militärische Liegenschaft). Besonders wird auf die Untersuchungen zum Schallschutz und auf das Trinkwasservorranggebiet „Bischofswerda“ hingewiesen.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1 abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Prof.Dr. Holm Große
Oberbürgermeister