Flächennutzungsplan Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Bischofswerda - Rammenau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.12.2018 bis 01.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinschaftsausschuss der Großen Kreisstadt Bischofswerda und der Gemeinde Rammenau hat in seinen Sitzungen am 08.01.2009, am 03.11.2016 und am 21.09.2017 die Änderung des Flächennutzungsplanes  zur Ausweisung eines Gebietes Holzlager und zur Schaffung von Bauflächen im Bereich „Nordrand Goldbach“ beschlossen. Weiterhin wurde im Bereich „ Gerüstbau Hein“ in Goldbach und im Bereich „Lagerhalle Israel“ in Bischofswerda die Schaffung von Bauflächen für Gewerbe beschlossen. Im Bereich „Wohnbebauung Belmsdorf T.v. Flurstück Nr. 1399/20“ wurde die Änderung des FNP zur Schaffung von Bauflächen beschlossen.

Diese Aufstellungsbeschlüsse werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht. 

Der Gemeinschaftsausschuss der Großen Kreisstadt Bischofswerda und der Gemeinde Rammenau hat in seiner Sitzung am 25.10.2018 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Weiterhin soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.  

Hiermit wird die Offenlegung des Entwurfes der Änderung der Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 24.12.2018 bis 01.02.2019 während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www. buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Der Anhang zum Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der einzelnen Änderungen enthalten Angaben zum Radonschutz, Immissionsbelastungen durch Tierhaltung, Hochwasserschutz, Wasserhaushalt, Boden, Denkmäler, Einzelbiotope, Trinkwasserschutzgebieten und archäologischen Relevanzbereichen.

Auf die Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Westlausitz“ mit dem Vorbehaltsgebiet Landschaftsbild/ Landschaftserleben wird hingewiesen.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bischofswerda vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7  Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegung nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.

Prof.Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Bischofswerda

Altmarkt 1

01877 Bischofswerda

Frau Michel

Tel.: (03594) 786 103

E-Mail: silke.michel@bischofswerda.de

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