Bebauungsplan Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Lagerhalle Israel"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.04.2018 bis 18.05.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 "Lagerhalle Israel" für das Flurstück Nr. 1789/11 der Gemarkung Bischofswerda und die Begründung zur Offenlage gebilligt. Das Plangebiet umfasst das oben genannte Flurstück am Ortsausgang von Bischofswerda in Richtung Putzkau. Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom 03.04. bis 18.05.2018 während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermaas Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.lde als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima und Energie sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichsregelung) und zu Altlasten.Sowie Stellungnahmen vom Landesamt für Archäologie, der Landesdirektion Sachsen, dem Regionalen Planungsverband und dem Bauaufsichtsamt des Landratsamtes Bautzen.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt1 und im Landesportal abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Prof.Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Bischofswerda

Altmarkt 1

01877 Bischofswerda

Frau Michel

Tel: (03594) 786 103

E-Mail: silke.michel@bischofswerda.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • umweltbezogene Stellungnahme Landratsamt
  • umweltbezogene Stellungnahme Landesamt für Archäologie
  • umweltbezogene Stellungnahme LD Sachsen
  • umweltbezogene STellungnahme Regionaler Planungsverband

Informationen

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