Bebauungsplan Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 "Ehemalige Amselschänke Kynitzsch"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.03.2018 bis 27.04.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 den Enwturf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 "ehemalige AMselschänke Kynitzsch" und die Begründung zur Offenlage gebilligt. Die Unterlagem zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 26.03. bis 27.04.2018 während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für die Änderung kann § 13 BauGB Anwendung finden, d.h. die Planung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Damit wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals der Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1 abgegeben werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle, der eine Satzung zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Prof.Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Bischofswerda

Altmarkt 1

01877 Bischofswerda

Frau Michel

Tel: (03594) 786 103

E-Mail: silke.michel@bischofswerda.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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