Bebauungsplan Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 2" mit integriertem Grünordnungsplan 2. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.12.2017 bis 26.01.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 2“ mit integriertem Grünordnungsplan und die Begründung zur Offenlage gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Carl-Maria-von-Weber-Straße in Bischofswerda.

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

18.12. bis 26.01.2018

während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www. buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke nördlich der Carl-Maria-von-Weber-Straße, im Bereich ehemalige Kasernenanlage.

Im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll der Bebauungsplanes Nr. 16 geändert werden. Dabei werden die Baufenster innerhalb des rechtskräftigen Teil des Bebauungsplanes Nr. 16 geändert und auf die Erweiterungsfläche ausgedehnt.

Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima und Energie sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichsregelung) und zu Altlasten.

Weiterhin liegt eine Schalltechnische Untersuchung und Stellungnahmen des stadtlichen Umweltfachamtes vor.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1 abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in ei­ne bisher zulässige Nutzung durch diese Ergänzungssatzung und über das Erlöschen von Entschädi­gungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle, der eine Ergänzungssatzung zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Prof.Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Bischofswerda

Altmarkt 1

01877 Bischofswerda

Frau Michel

Tel.: (03594) 786 103

E-Mail: silke.michel@bischofswerda.de

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