Bebauungsplan Stadt Bernsdorf Öffentliche Auslegung

B-Plan "An den Wiesen" Straßgräbchen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.04.2020 bis 15.05.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "An den Wiesen", Straßgräbchen Mit Beschluss vom 17.10.2019 hat der Stadtrat der Stadt Bernsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes „An den Wiesen“ gemäß § 13b BauGB für die Gemarkung Straßgräbchen (5307) Fl.Nr. 354/9 und Teil von 2/22 zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 19.03.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „An den Wiesen“ in der Fassung vom 05.03.2020, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Artenschutzfachbeitrag und Nachtrag zum Artenschutzfachbeitrag einschließlich Anlage (Kartierung) gebilligt und zur erneuten Offenlage bestimmt. Es haben sich Interessenten gemeldet, die ein Doppelhaus bauen wollen. Demnach muss die Bauweise im B-Plan Entwurf vom 10.09.2019 geändert werden. Die Festsetzung „Nur Einzelhäuser zugelassen“ wird gestrichen. Es bleibt die offene Bauweise, d.h. es ist eine Baulänge bis 50m zugelassen. Es wird außerdem ergänzt: Im 30m Schutzabstand des Waldes sind keine Gebäude und bauliche Anlagen mit Feuerstätten zulässig. Der geänderte Entwurf und die Begründung sind erneut auszulegen. Die Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf dem Flurstück 354/9 der Gemarkung Straßgräbchen (5307) Baurecht für Wohnbebauung mit funktionell notwendigen Nebengebäuden und Garagen in ortstypischer Bauweise zu erhalten. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Damit kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen werden. § 4c ist nicht anzuwenden. Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „An den Wiesen“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar vom 14.04.2020 bis einschließlich 15.05.2020. Auf Grund der Coronavirus-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach telefonischer Voranmeldung unter Tel.-Nr. 035793/238-0 zu den folgenden Zeiten erfolgen: Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr. Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/. Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden. Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen. 20.03.2020, gez. Harry Habel, Bürgermeister

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  • Umweltbezogene Stellungnahmen
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