Bebauungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohngebiet Südhöhe Bautzen - Oberkaina"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.04.2022 bis 20.05.2022
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Planzeichnung

In der Sitzung am 30.03.2022 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet Südhöhe Bautzen – Oberkaina“ in der Fassung vom 10.02.2022 zur Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Neusalzaer Straße zwischen Siedlerweg und Pappelweg. Planungsziel ist die Errichtung von Wohngebäuden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz in der Zeit vom

19.04.2022 bis 20.05.2022

durch Veröffentlichung im Internet unter www.bautzen.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 10.02.2022, die Begründung, das Baugrundgutachten (Anlage 1), die Hydrogeologische Stellungnahme (Anlage 2), den Artenschutzfachbeitrag (Anlage 3) und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen gegeben.

Die Stadt verfügt über folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten:

  • Schutzgut Mensch: Informationen zum Verkehrslärm durch die B 96
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen: Artenschutzfachbeitrag, Informationen zum Biotopschutz
  • Schutzgut Fläche: Informationen zur Flächeninanspruchnahme
  • Schutzgut Boden: Hinweise zur Versickerung, zu Altlasten und zu möglichen Meliorationsanlagen, Hinweis zum Schutz von Grenz- und Vermessungsmarken, Baugrunduntersuchung, Hydrogeologische Stellungnahme
  • Schutzgut Wasser: Hinweise zur Niederschlagswasserableitung, wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerungsanlagen
  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Hinweis auf Bodendenkmalfunde

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans abgegeben:

schriftlich          Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen

E-Mail               bauverwaltungsamt@bautzen.de

Telefon             zur Niederschrift während der Dienststunden

                       03591 534 614 oder 03591 534 617

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Bebauungsplanentwurf beteiligt.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegen den Planunterlagen zu diesem Vorhaben unter www.bauleitplanung.sachsen.de bei.

Bautzen, den 09.04.2022

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Julia Kreuziger

Sachbearbeiterin Stadtplanung

Telefon: 03591 534 617

E-Mail: julia.kreuziger@bautzen.de 

Datenschutzerklärung

Auf Grundlage von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Bautzen

vertreten durch den Oberbürgermeister Alexander Ahrens

Fleischmarkt 1

02625 Bautzen

Tel. 03591 534-0

E-Mail: stadtverwaltung@bautzen.de

2. Beauftragte für den Datenschutz:

Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA

Herrn Valentin Brinster

Eilenburger Straße 1 A

04317 Leipzig

E-Mail: datenschutz@bautzen.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Bautzen

Bauverwaltungsamt

Abteilung Stadtplanung

Fleischmarkt 1

02625 Bautzen

Tel. 03591 534-0

E-Mail: bauverwaltungsamt@bautzen.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung von Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).

Bauleitpläne nach § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Zudem werden die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren Stellungnahmen abgeben. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren ihre Stellungnahmen an die Gemeinde abgeben können. Sofern Sie sich hierfür entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre personenbezogenen Daten. Diese Informationen werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Adressdaten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutz-durchführungsgesetz sowie den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere
§ 3 BauGB.

6. Empfänger / Empfängerkreis von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern / Empfängerkreis übermittelt:

  • verwaltungsinterne Ämter der Stadtverwaltung Bautzen, die in das Planverfahren einbezogen sind,
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros, Gutachter),
  • höheren Verwaltungsbehörden (Landratsamt Bautzen) im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder
  • Gerichten im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.
  •  

Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.

7. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Die Aufbewahrungsfrist nach Aufhebung der Bauleitpläne beträgt 10 Jahre.

8. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

a)   Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
      (Artikel 15 DSGVO).

b)   Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten       (Artikel 16 DSGVO).

c)   Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der    Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO   genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel     18 DSGVO.

d)   Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig    verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von        Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch          noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der         personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der         Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e)   Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung          kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

f)   Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung       betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen    diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Bautzen widerrufen
      (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO).

g)    Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde,        wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet       werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen          Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

Hausanschrift:

Devrientstraße 5

01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • VE-Plan
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Baugrundgutachten
  • Hydrogeologische Stellungnahme
  • Hydrogeologische Stellungnahme - Lageplan
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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