Bebauungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Talsperre Bautzen - Ferienpark Oberlausitz" – 3. Änderung (Entwurf vom 08.02.2021)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.04.2021 bis 27.05.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung Entwurf des Bauungsplanes

"Talsperre Bautzen - Ferienpark Oberlausitz" – 3. Änderung (08.02.2021)

Der Stadtrat der Stadt Bautzen hat am 31.03.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Talsperre Bautzen - Ferienpark Oberlausitz" im Rahmen einer 3. Änderung zu überplanen und hat den Bebauungsplanentwurf vom 08.02.2021 zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das ca. 3,49 ha große Plangebiet befindet sich westlich der B 156 an der Talsperre Bautzen. Planungsziel ist die Entwicklung des Areals für Freizeit- und Erholungszwecke.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz in der Zeit vom

26.04.2021 bis 27.05.2021

durch Veröffentlichung im Internet unter www.bautzen.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des Bebauungsplanes vom 08.02.2021, die Begründung mit Umweltbericht, den Artenschutzfachbeitrag (Anlage 1), den geotechnischen Bericht (Anlage 2), die Flächenbilanz (Anlage 3), die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen (Anlage 4) und die auszugsweise Planung zum unterirdischen Löschwasserbehälter (Anlage 5) gegeben.

Die Stadt verfügt über folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten:

  • Schutzgut Mensch: Informationen zur Lärmbelastung durch die B 156, zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Risiken durch Störfallbetriebe
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: Informationen zu Tieren, Pflanzen, Wald und zu vorgefundenen Biotoptypen, zu naturschutzrechtlichen und forstlichen Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutzfachbeitrag, Biotopkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
  • Schutzgut Boden: Informationen zur Flächeninanspruchnahme; wirksamer Bauleitplan, Informationen zu Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen, Baugrunduntersuchung
  • Schutzgut Wasser: Informationen zum Oberflächengewässer; zum Grundwasserstand, zur Versickerung von Oberflächenwasser, zu Überschwemmungsbereichen
  • Schutzgut Luft/Klima: Informationen zum Binnenlandklima „Lausitzer Gefilde“
  • Schutzgut Landschaft: Informationen zum Orts- und Landschaftsbild, zum Landschaftsplan
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Informationen zu Kulturgütern

Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind zusammen mit dem Planentwurf und der Begründung mit Umweltbericht öffentlich einsehbar.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben:

schriftlich               Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen

E-Mail                    bauverwaltungsamt@bautzen.de

Telefon                  zur Niederschrift während der Dienststunden

                            03591 534 614 oder 03591 534 618

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Bebauungsplanentwurf beteiligt.

Bautzen, den 01.04.2021

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Ute Trotzky

Sachbearbeiterin

Telefon: 03591 534618

E-Mail: ute.trotzky@bautzen.de

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Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Bautzen ist wie folgt erreichbar:

Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA

Herr Valentin Brinster

Eilenburger Straße 1 A

04317 Leipzig

Kontaktaufnahme über: datenschutz@bautzen.de

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