Bebauungsplan Stadt Bautzen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Parkplatz Schliebenstraße", 1. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.01.2021 bis 31.01.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bautzen hat am 27.02.2019 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Parkplatz Schliebenstraße" zu ändern. Das Plangebiet liegt östlich der Schliebenstraße und westlich der Leibnizstraße. Das Gebiet umfasst die Flurstücke der Gemarkung Bautzen mit den Nummern 1779/9, 2742/1 und 2743 sowie eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 1778 mit einer Fläche von insgesamt 15.626 m².

Der bestehende Touristik-Parkplatz Schliebenstraße (Schliebenstraße 24) ist eine sinnvolle Ergänzung der touristischen Infrastruktur in peripherer Lage. Gleichzeitig wurde durch dessen Inbetriebnahme die Verkehrserschließung der westlichen Altstadt wesentlich verbessert. Sowohl die geringe Entfernung zur historischen Altstadt von Bautzen als auch die optimale verkehrstechnische Lage in unmittelbarer Nähe zur S 111, B 96 bzw. zur Bundesautobahn A 4 mit der Anschlussstelle Bautzen West bedingen die sehr gute Auslastung des vorhandenen Parkplatzes Schliebenstraße.

Die Planänderung ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes auf dem Gelände der Flurstücke Nr. 2743 und 1778 der Gemarkung Bautzen zu schaffen. Die Flächen werden derzeit intensiv für die Landwirtschaft genutzt. Sie grenzen unmittelbar westlich an die Leibnizstraße und den Weg 005304 (Verbindung in Richtung Fichteschule) an.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt (§ 2 Abs. 4 BauGB), in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren kann der Planentwurf in der Zeit vom

                                                  18.01.2021 bis 31.01.2021

im Internet unter www.bautzen.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Hier wird öffentlich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung (§ 3 Abs. 1 BauGB) gegeben.

Während der genannten Frist kann sich jedermann zum Bebauungsplanverfahren äußern:

postalisch an                 Stadtverwaltung Bautzen

                                      Bauverwaltungsamt (Abt. Stadtplanung)

                                      Fleischmarkt 1

                                      02625 Bautzen

per E-Mail an                 bauverwaltungsamt@bautzen.de

Die Äußerungen werden ausgewertet und fließen in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.

Eine gesonderte Benachrichtigung über die Entscheidung zu den Äußerungen ist gemäß den Vorschriften des BauGB nicht vorgesehen.

Bautzen, den 16.01.2021

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Mike Peter

Sachbearbeiter Verkehrsplanung

Telefon: 03591 534-615

E-Mail: mike.peter@bautzen.de

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Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Bautzen ist wie folgt erreichbar:

Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA

Herr Valentin Brinster

Eilenburger Straße 1 A

04317 Leipzig

Kontaktaufnahme über: datenschutz@bautzen.de

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