Bebauungsplan Stadt Bautzen Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufszentrum Husarenhof"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.01.2021 bis 31.01.2021
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Planzeichnung

Zum Zweck der umfassenden Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Einkaufszentrums Husarenhof soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Einkaufszentrum Husarenhof“ aufgestellt werden. Der geplante Umbau und die baulichen Erweiterungen sollen zur Verbesserung der verbrauchernahen Grundversorgung und zur Aufwertung des zentralen Versorgungsbereiches Husarenhof beitragen.

Planungsziel ist die Erweiterung der Einzelhandelsnutzungen durch Vergrößerung der Verkaufsflächen und die Aufwertung des zentralen Versorgungsbereiches Husarenhof durch Ergänzung weiterer Handelsflächen für Fachmärkte sowie die Verbesserung der Einkaufsatmosphäre durch überarbeitete Ladenkonzepte.

Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes Einkaufszentrum gemäß § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Es wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden.

Der ca. 2,1 ha große Geltungsbereich des Plangebietes wird begrenzt durch:

die Stieberstraße im Nordwesten, die Dr. Peter- Jordan- Straße im Südwesten, die Schlachthofstraße im Südosten, den Käthe- Kollwitz-Platz im Osten und die Bebauung an der Käthe-Kollwitz- Straße und an der Stieberstraße im Nordosten und Norden.

Das Plangebiet umfasst die rot gekennzeichneten Flächen mit den Flurstücken 1404/2; 1404/4; 1404/7; 1404/8; 1404/9; 1404/10; 1404/11; 1404/13; 1498/2; 1498/4; 1498/6; 1498/8; 1498/10 und 1498c der Gmarkung Bautzen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren können die Zielstellungen der Planung – zusammengefasst in einer Präsentation (Stand 07.12.2020) mit den planerischen Überlegungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Einkaufszentrum Husarenhof" in der Zeit vom

16.01.2021 bis 31.01.2021

im Internet unter www.bautzen.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Hier wird öffentlich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet, den Bürgern wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Während dieser Frist kann sich jedermann zum Bebauungsplanvorentwurf äußern:

schriftlich           Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen

E-Mail                bauverwaltungsamt@bautzen.de

Telefon              während der Dienststunden

                        03591 534 614 oder 03591 534 619

Die Äußerungen werden ausgewertet und fließen in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Eine gesonderte Benachrichtigung über die Entscheidung der Äußerungen ist gemäß den Vorschriften des BauGB nicht vorgesehen.

Bautzen, den 15.12.2020

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Cornelia Quack

SB Stadtplanung

Tel.: 03591 534-619

E-Mail: cornelia.quack@bautzen.de

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Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Bautzen ist wie folgt erreichbar:

Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KISA

Herr Valentin Brinster

Eilenburger Str. 1a

04317 Leipzig

Gegenstände

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  • Präsentation des Vorentwurfes
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

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