Bebauungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Knorre Baumdienst" (Stand 01.03.2019)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.05.2019 bis 12.06.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„Knorre Baumdienst“ (01.03.2019)

In der Sitzung am 17.04.2019 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Knorre Baumdienst“ in der Fassung vom 01.03.2019 zur Auslegung bestimmt. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Stiebitz südlich der Bahnlinie und ist in der Anlage dargestellt.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird angewendet.

Die umweltbezogenen Informationen liegen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Sie betreffen:

  • das Schutzgut Tiere und Pflanzen mit Hinweisen zu Kompensationsmaßnahmen,
  • das Schutzgut Wasser mit Hinweisen zur Versickerung bzw. der Oberflächenwasserbeseitigung,
  • das Schutzgut Boden mit Hinweisen zum Schutz von Grenz- und Vermessungsmarken sowie Aussagen zur Versickerung und zu Altlasten und Hinweisen zum Radonschutz,
  • das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter mit Hinweisen auf Bodendenkmalfunde.
     
    Die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind als Anlage „Umweltbezogene Stellungnahmen“ beigefügt.
     
    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Fassung 01.03.2019), die Begründung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
     
    06.05.2019 – 12.06.2019
     
    in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 310 während der Dienststunden
     
                            Montag              07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
                            Dienstag            09.00 - 16.00 Uhr
                            Mittwoch            07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
                            Donnerstag        09.00 - 18.00 Uhr
                            Freitag               07.30 - 12.00 Uhr
     
    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.
     
    Die oben genannten Unterlagen können auch gleichzeitig im Internet unter www.bautzen.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
     
    Während dieser Frist können bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 01.03.2019 schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
     
    Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben.
     
    Gemäß § 4 (2) BauGB werden Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.
     

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten zum Zwecke der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens Daten gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden von der Stadtverwaltung Bautzen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheiten beurteilen zu können. Sie werden solange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die Stadtverwaltung Bautzen als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat der Betroffene das Recht Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ihm ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Bautzen ist wie folgt erreichbar:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Bautzen

Spirit Legal LLP Rechtsanwälte

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter

Peter Hense

Postanschrift: Neumarkt 16-18, 04109 Leipzig

Kontaktaufnahme über verschlüsseltes Onlineformular:

https://www.spiritlegal.com/de/datenschutzbeauftragter-anfragen.html

Bautzen, den 27.04.2019

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Cornelia Quack

Sachbearbeiter Stadtplanung

E-Mail: cornelia.quack@bautzen.de

Telefon: 03591 534 619

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