Bebauungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Großwelka-Gerbersiedlung" (Stand 01.03.2019)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.05.2019 bis 12.06.2019
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Planzeichnung

In der Sitzung am 17.04.2019 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Großwelka – Gerbersiedlung“ in der Fassung vom 01.03.2019 zur Auslegung bestimmt. Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Gerbersiedlung in Großwelka und ist in der Anlage dargestellt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen aus dem Beteiligungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. aus einem Bauvorbescheid vor.

Schutzgut Mensch

Hinweise zum Freizeitlärm des benachbarten „Freizeitparkes Kleinwelka“

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen

Schutzgut Fläche

Angaben zum Flächenverbrauch entsprechend der vorliegenden Bauleitplanung

Schutzgut Boden

Aussagen zur Versickerung und zu Altlasten

Hinweise zum Radonschutz

Schutzgut Wasser

Hinweise zur Versickerung bzw. der Oberflächenwasserbeseitigung

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

Hinweis auf Bodendenkmalfunde

Die nach Einschätzung der Stadt als wesentliche, bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. einem Bauvorbescheid sind als Anlage „Umweltbezogene Informationen“ beigefügt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Fassung 01.03.2019), die Begründung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

06.05.2019 – 12.06.2019

in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 310 während der Dienststunden

                       Montag             07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                       Dienstag           09.00 - 16.00 Uhr

                       Mittwoch           07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                       Donnerstag        09.00 - 18.00 Uhr

                       Freitag              07.30 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.

Die oben genannten Unterlagen können auch gleichzeitig im Internet unter www.bautzen.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Frist können bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 01.03.2019 schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4 (2) BauGB werden Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten zum Zwecke der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens Daten gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden von der Stadtverwaltung Bautzen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheiten beurteilen zu können. Sie werden solange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die Stadtverwaltung Bautzen als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat der Betroffene das Recht Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ihm ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Bautzen ist wie folgt erreichbar:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Bautzen

Spirit Legal LLP Rechtsanwälte

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter

Peter Hense

Postanschrift: Neumarkt 16-18, 04109 Leipzig

Kontaktaufnahme über verschlüsseltes Onlineformular:

https://www.spiritlegal.com/de/datenschutzbeauftragter-anfragen.html

Bautzen, den 27.04.2019

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Julia Kreuziger

Sachbearbeiter Stadtplanung

Telefon: 03591 - 534 617

E-Mail: julia.kreuziger@bautzen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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