Öffentliche Auslegung
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 08.03.2018)
In der Sitzung am 25.04.2018 hat der Stadtrat den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 08.03.2018) – mit Begründung, Grünordnung und Umweltbericht zur Auslegung bestimmt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Die Planung umfasst die Änderung eines ca. 2,3 ha großen Teilgebietes des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" – 1. Änderung (August 1997), gelegen nördlich der Kreckwitzer Straße (Flurstück 3092/1 Gemarkung Bautzen). Wesentliche Änderungen sind die Ausweisung eines Sondergebietes „Möbelhandel“ und die Anhebung der Bauhöhe.
Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung vom 08.03.2018
Baugrunduntersuchung vom 19.01.2018
Schallschutztechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 1. Änderung (August 1997) vom 09.11.1995
Kurzgutachten zur schalltechnischen Situation der B 156 vom 06.07.1995
Weitere umweltbezogene Informationen sind in der Grünordnung und im Umweltbericht dargelegt:
Schutzgut Boden: Baugrund und Aussagen zur Versickerung, Hinweise zum Radonschutz, Hinweise zur archäologischen Relevanz
Schutzgut Wasserhaushalt: Aussagen zur Oberflächenwasserableitung
Schutzgut Klima: Aussagen zur Frischluftzufuhr
Schutzgut Landschaftsbild: Aussagen zum Siedlungsbestand und zur Vorprägung Landschaftsbild
Schutzgut Mensch: Aussagen zum Erholungspotential, Aussagen zum Störfallschutz
Verträglichkeit mit Schutzgebieten: Aussagen zu FFH-, Vogelschutzgebieten
Schutzgut Arten und Biotope: Artenschutzrechtliche Prüfung/Potentialabschätzung zur Artengruppe Vögel und weiteren geschützten Arten – z.B. Fledermäuse, artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen, populationsfördernde Maßnahmen
Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 08.03.2018) – liegt mit Begründung, Grünordnung und Umweltbericht sowie wesentlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu wasser-, bodenschutz-, naturschutz- und artenschutzrechtlichen sowie geologischen Belangen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom
14.05.2018 bis 18.06.2018
in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt,
Abteilung Stadtplanung, Zimmer 314 oder 309 während der Dienststunden
Montag 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Räume sind barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.
Die oben genannten Unterlagen können auch im Internet unter www.bautzen.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während dieser Frist können bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Bautzen, den 25.04.2018
Alexander Ahrens
Oberbürgermeister
ute.trotzky@bauzen.de
birgit.uhlig@bautzen.de