Bebauungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 08.03.2018)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.05.2018 bis 18.06.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 08.03.2018)

 

In der Sitzung am 25.04.2018 hat der Stadtrat den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" –
3. Änderung (Entwurf vom 08.03.2018) – mit Begründung, Grünordnung und Umweltbericht zur Auslegung bestimmt.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Die Planung umfasst die Änderung eines ca. 2,3 ha großen Teilgebietes des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" – 1. Änderung (August 1997), gelegen nördlich der Kreckwitzer Straße (Flurstück 3092/1 Gemarkung Bautzen). Wesentliche Änderungen sind die Ausweisung eines Sondergebietes „Möbelhandel“ und die Anhebung der Bauhöhe.

Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung vom 08.03.2018

  • Baugrunduntersuchung vom 19.01.2018

  • Schallschutztechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 1. Änderung (August 1997) vom 09.11.1995

  • Kurzgutachten zur schalltechnischen Situation der B 156 vom 06.07.1995

Weitere umweltbezogene Informationen sind in der Grünordnung und im Umweltbericht dargelegt:

  • Schutzgut Boden: Baugrund und Aussagen zur Versickerung, Hinweise zum Radonschutz, Hinweise zur archäologischen Relevanz

  • Schutzgut Wasserhaushalt: Aussagen zur Oberflächenwasserableitung

  • Schutzgut Klima: Aussagen zur Frischluftzufuhr

  • Schutzgut Landschaftsbild: Aussagen zum Siedlungsbestand und zur Vorprägung Landschaftsbild

  • Schutzgut Mensch: Aussagen zum Erholungspotential, Aussagen zum Störfallschutz

  • Verträglichkeit mit Schutzgebieten: Aussagen zu FFH-, Vogelschutzgebieten

  • Schutzgut Arten und Biotope: Artenschutzrechtliche Prüfung/Potentialabschätzung zur Artengruppe Vögel und weiteren geschützten Arten – z.B. Fledermäuse, artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen, populationsfördernde Maßnahmen

Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 08.03.2018) – liegt mit Begründung, Grünordnung und Umweltbericht sowie wesentlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu wasser-, bodenschutz-, naturschutz- und artenschutzrechtlichen sowie geologischen Belangen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom

                     14.05.2018 bis 18.06.2018

in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt,

Abteilung Stadtplanung, Zimmer 314 oder 309 während der Dienststunden

Montag         07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag       09.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch       07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag   09.00 - 18.00 Uhr

Freitag          07.30 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Räume sind barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.

Die oben genannten Unterlagen können auch im Internet unter www.bautzen.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Frist können bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Bautzen, den 25.04.2018

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

Kontaktperson

ute.trotzky@bauzen.de

birgit.uhlig@bautzen.de

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