Flächennutzungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bautzen - Stand Entwurf September 2017

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.10.2017 bis 02.12.2017
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bautzen

Stand: Entwurf September 2017

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Bautzen, Stand Neubekanntmachung 08/2005, beschlossen.

Die Änderung erfolgt auf Grundlage der Planfassung 01/2009 und wird ergänzt durch weitere Änderungen, Anpassungen und Berichtigungen.

Die Ausweisung gewerblicher Bauflächen an der Hoyerswerdaer Straße erfolgt auf Grundlage der Abwägung zum Planentwurf 01/2009. Für den Standort des Bebauungsplangebietes „Gewerbegebiet An der Hummel“ erfolgt damit für die bebaubaren Flächen die Ausweisung als gewerbliche Baufläche.

Die Fachplanungen zum FNP (Karten 1-4) werden aktualisiert.

Die Flächen östlich der Neukircher Straße, südlich der Bahnbrücke werden aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 14.05.2014 als Wohnbauflächen ausgewiesen.

Darüber hinaus sind weitere Änderungen vorgesehen:

1. Neukircher Straße, westlich/südlich der Bahnbrücke - Änderung der Ausweisung der Flurstücke 73/3; 74/1 und 75/1 der Gemarkung Stiebitz, Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft - Neuausweisung als gemischte Baufläche

2. Löbauer Straße, nördlich Ausweisung des Standortes Berufliches Schulzentrum mit Sportplatz - im wirksamen FNP Baufläche für den Gemeinbedarf - Neuausweisung als gemischte Baufläche

3. Spittelwiesenweg, westlich der Wichmannsiedlung, (Bebauungsplanflächen Eigenheimstandort Sonnenblick 1. Änderung) - Änderung der Flächenausweisung der ehemaligen Gärtnerei, im wirksamen FNP gemischte Baufläche -Neuausweisung als Wohnbaufläche

4. Albert-Einstein-Straße 6, ehemaliger Schulstandort -  Änderung der Art der baulichen Nutzung; im wirksamen FNP Baufläche für den Gemeinbedarf - Neuausweisung als Wohnbaufläche

5. Albert-Schweitzer-Straße 1a,1b,1d - Änderung der Art der baulichen Nutzung im wirksamen FNP Baufläche für den Gemeinbedarf - Neuausweisung als gemischte Baufläche

6. Dresdener Straße 14, ehemalige Berufsschule - Änderung der Art der baulichen Nutzung im wirksamen FNP Baufläche für den Gemeinbedarf - Neuausweisung als gemischte Baufläche

7. Gerbersiedlung, östlich, Gemarkung Großwelka, Flurstücke 359/1 und 360/1 - Im wirksamen FNP Grünfläche mit Erholungsfunktion - Neuausweisung als Wohnbaufläche

8. Talstraße, nördlich, Gemarkung Bautzen - Flurstücke 2304/4; 2314/5; 2315; Teilfläche von 2304/7 - Im wirksamen FNP Grünfläche mit Erholungsfunktion - Neuausweisung als Wohnbaufläche

9. Stiebitz südlich S 111 – Bebauungsplangebiet Sondergebiet „Rettungswache Bautzen - West“

10. Bebauungsplan „Talsperre Bautzen –Ferienpark Oberlausitz“ - 2. Änderung

11. Bahnflächen – Anpassung des FNP aufgrund der Freistellung von Bahnflächen; Ausweisung der zukünftigen Art der Nutzung

Weiterhin erfolgen Anpassungen von Flächenausweisungen im FNP auf Grundlage rechtsverbindlicher Bebauungsplanverfahren oder Genehmigungsverfahren:

- Bebauungsplan zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kornmarkt“

- Bebauungsplan „Freizeitpark Kleinwelka“ 1.Änderung

- Bebauungsplan „Talsperre Bautzen –Ferienpark Oberlausitz“ 1. Änderung

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Thomas-Müntzer-Straße“

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Muskauer Straße“

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Eigenheimstandort Sonnenblick 1.Änderung“

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Stadthäuser Gut Stiebitz“

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Westliche Dresdener Straße“, 1. Änderung

- Anpassung von Planungen nach dem Bergrecht

Weitere Anpassungen erfolgen zu Verkehrsflächen auf Grundlage von Genehmigungsverfahren bzw. der Einteilung der Verkehrsbedeutung:

- Straßenbauvorhaben Westtangente Bautzen

- Pendlerparkplätze Salzenforst und Burk

- Straße „Am Ziegelwall“

Kleingartenanlage am Naturpark; Ausweisung des Flurstückes 151 der Gemarkung Strehla als Grünfläche mit Erholungsfunktion – Dauerkleingärten.

Es erfolgen Korrekturen zu Wald-, Biotop- und Wasserflächen.

Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird aktualisiert.

Das Änderungsverfahren wird auf Grundlage des § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Für die Änderungen wird eine Umweltprüfung auf Grundlage des § 2 BauGB durchgeführt. Im Umweltbericht sind die Belange der Umwelt bewertet und die Auswirkungen der Planänderungen auf den Menschen, die Arten und Biotope, den Boden, das Wasser, Luft und Klima, die Kultur und sonstige Schutzgüter dargelegt. Bestandteile der Fachplanungen zum FNP sind aktualisierte Darstellungen der archäologischen Kulturdenkmale, die Übersicht über Altablagerungen und Altstandorte, das Biotopkataster und über die Kuturdenkmale.

Es sind weitere umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung der TÖB verfügbar:

- Hinweise zur Neuinanspruchnahme von Siedlungsfläche

- Hinweise zu Abfall, Altlasten; Bodenschutz; Benennung der Altstandorte und Altablagerungen; Hinweis auf die Restlochverkippung Löbauer Straße – Sportplatz

- Hinweise zur Beachtung der Überschwemmungsgebiete, Beachtung des Wasserrechtes - Hinweise der Naturschutzbehörde zur Kompensation der Eingriffe, besonders Talstraße

- Aktualisierung Waldbiotopkartierung - Einhaltung des Abstandes zum Wald bei Neuerrichtung von Gebäuden

- Hinweise zur natürlichen Radioaktivität

In Anlage 1 – Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des FNP - sind die Umweltbezogenen Informationen umfassend dargestellt.

Der Planentwurf und Anlage 1 werden für die Dauer eines Monats nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Planentwurf beteiligt.

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stand September 2017 mit seinen Planbestandteilen:

FNP Planfassung September 2017

Fachplanung Landschaftsentwicklung Karte 1

Fachplanung Denkmalschutz/Bodenschutz Karte 2

Fachplanung Versorgungsanlagen Karte 3

Fachplanung Entsorgungsanlagen Karte 4

Begründung mit Umweltbericht und Anlage 1 (enthält umweltrelevante Stellungnahmen) liegen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 30.10.2017 bis 01.12.2017 in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 312

während der Dienststunden

Montag       07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag     09.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch     07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr

Freitag        07.30 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Räume sind barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar. 

Ergänzend sind die Unterlagen unter www.bautzen.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. Während der benannten Frist können bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen von jedermann Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. 

Bautzen, den 29.09.2017

Alexander Ahrens, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Birgit Uhlig

Abteilungsleiterin Stadtplanung

Telefon: Bautzen 03591 534 614 oder 534 630

Mail: birgit.uhlig@bautzen.de oder bauverwaltungsamt @bautzen.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.