Bebauungsplan Stadt Bautzen Erneute Beteiligung

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 03.07.2018)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.09.2018 bis 02.10.2018
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Planzeichnung

In der Sitzung am 29.08.2018 hat der Stadtrat den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 03.07.2018) – mit Begründung, Grünordnung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Auslegung bestimmt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Geplant wird die Ausweisung eines Sondergebietes „Möbelhandel“, gelegen nördlich der Kreckwitzer Straße auf dem Flurstück 3092/1 Gemarkung Bautzen.

Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung vom 01.12.2017
  • Baugrunduntersuchung vom 19.01.2018
  • Schallschutztechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 1. Änderung (August 1997) vom 09.11.1995
  • Kurzgutachten zur schalltechnischen Situation der B 156 vom 06.07.1995

Weitere umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern sind in der Grünordnung und im Umweltbericht dargelegt:

  • Boden: Aussagen zum Baugrund und zur Versickerung, Hinweise zum Radonschutz, Hinweise zur archäologischen Relevanz
  • Wasserhaushalt: Aussagen zur Oberflächenwasserableitung
  • Klima: Aussagen zur Frischluftzufuhr
  • Landschaftsbild: Aussagen zum Siedlungsbestand und zum Landschaftsbild
  • Mensch: Aussagen zum Erholungspotential, Aussagen zum Störfallschutz
  • Verträglichkeit mit Schutzgebieten: Aussagen zu FFH- und Vogelschutzgebieten
  • Arten und Biotope: Artenschutzrechtliche Prüfung/Potentialabschätzung zur Artengruppe Vögel und weiteren geschützten Arten – z.B. Fledermäuse, artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen und populationsfördernde Maßnahmen

Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 03.07.2018) – liegt mit Begründung, Grünordnung und Umweltbericht sowie den wesentlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu wasser-, bodenschutz-, naturschutz- und artenschutzrechtlichen sowie geologischen Belangen gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in der Zeit vom

17.09.2018 bis 02.10.2018

in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 314, 312, 311 oder 310 während der Dienststunden

                            Montag                  07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                            Dienstag                09.00 - 16.00 Uhr

                            Mittwoch                07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                            Donnerstag            09.00 - 18.00 Uhr

                            Freitag                   07.30 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Räume sind barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.

Die oben genannten Unterlagen können vom 17.09.2018 bis 02.10.2018 auch im Internet unter www.bautzen.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Nach § 4a Absatz 3 BauGB wird bestimmt, dass während dieser Frist bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen von jedermann Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten (grau gekennzeichneten) Teilen des Bebauungsplanentwurfes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden können.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden gemäß § 4a Absatz 3 BauGB beteiligt.

Bautzen, den 29.08.2018

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

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