Bebauungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung: Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sonnenblick", 2.Änderung (Stand 13.11.2017)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.01.2018 bis 05.02.2018
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Planzeichnung

In der Sitzung am 13.12.2017 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenblick“, 2.Änderung in der Fassung vom 13.11.2017 zur Auslegung bestimmt. Das Plangebiet befindet sich südlich des Spittelwiesenweges auf den Flächen der ehemaligen Gärtnerei Zierpflanzen GmbH und ist in der Anlage dargestellt. Es besteht aus zwei Teilbereichen. Der Teilbereich 1 umfasst das ursprüngliche Plangebiet, Teilbereich 2 umgrenzt die Erweiterung, welche durch die 1.Änderung des Planverfahrens ermöglicht wurde.

Folgende Änderungen sind Gegenstand des Verfahrens, die sich ausschließlich auf den Teilbereich 2 beziehen: 

  • Verlängerung des Privatweges vom Spittelwiesenweg 
  • Anpassung der Baugrenzen der Baufelder 1-3 in 4,5m Abstand zum Spittelwiesenweg
  • Anpassung der Baugrenzen der Baufelder 3-6 auf 1m statt 3m Abstand zur inneren Erschließungsstraße
  • Anpassung des Baufeldes am Wendehammer Baufeld 6 
  • Den Baufeldern 3-6 soll die Möglichkeit eingeräumt werden, dass bei einseitigem Anbau an die Grundstücksgrenze keine Abstandsflächen entstehen und der Nachbar bis auf 3 Meter heranbauen oder anbauen kann. 
  • Ergänzung zum Leitungsrecht, die die Lage und Überbaubarkeit nach den Regelungen des Medienträgers festsetzt 
  • baufeldbezogene Regelungen zur Niederschlagsentwässerung 
  • Veränderung der Bereiche mit „Zu- und Ausfahrverbot“ entlang der inneren Erschließungsstraße

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bereits auf Grundlage der bestehenden Planung aus der 1.Änderung verfügbar: 

  • Artenschutzrechtliche Prüfung vom 28.10.2016 (Schulz UmweltPlanung Pirna)
  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a (1) Nr.2 BauGB vom 05.09.2017 (Schulz UmweltPlanung Pirna) 
  • Baugrunduntersuchung/ Prüfung auf Versickerungsfähigkeit und Altlasten vom 01.02.2017 (IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH)

Weitere umweltbezogene Informationen liegen aus dem Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung vor.

Schutzgut Mensch

Hinweise zum Verkehrs- und Fluglärm

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Artenschutzrechtliche Prüfung mit Aussagen zu faunistischen und floristischen Daten und artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen

Schutzgut Fläche

Angaben zum Flächenverbrauch entsprechend der vorliegenden Bauleitplanung

Schutzgut Boden

Baugrunduntersuchung – Aussagen zur Versickerung und zu Altlasten

Hinweise zum Radonschutz

Schutzgut Wasser

Baugrunduntersuchung – Nachweis der Versickerungsfähigkeit bzw. der Oberflächenwasserbeseitigung

Hinweis zum Überschwemmungsbereich

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

Darstellung des archäologischen Relevanzbereiches Hinweis auf Bodendenkmalfunde

Die nach Einschätzung der Stadt als wesentliche, bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der Beteiligung zur 1.Änderung sind als Anlage „Umweltbezogene Informationen“ beigefügt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Fassung 13.11.2017), die Begründung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

02.01.2018 – 05.02.2018

in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 310 während der Dienststunden

Montag 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 09.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr

Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.

Die oben genannten Unterlagen können auch im Internet unter www.bautzen.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Frist können bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 13.11.2017 schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4 (2) BauGB werden Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.

Bautzen, den 13.12.2017

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Julia Kreuziger

Sachbearbeiter Stadtplanung

Telefon: 03591-534 617

E-Mail: julia.kreuziger@bautzen.de

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