Flächennutzungsplan Gemeinde Bannewitz Beschluss

1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Bannewitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.09.2019 bis 19.09.2020
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Planzeichnung

Mit Bescheid vom 07. August 2019, Az. 14.6.28-621.3-050.000-01, hat das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge die 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bannewitz genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6 in 01728 Bannewitz, zu den Öffnungszeiten des Rathauses Possendorf einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist auch dauerhaft über die Homepage der Gemeinde Bannewitz www.bannewitz.de (Kategorie Wirtschaft und Wohnen) oder das Beteiligungsportal der Gemeinde Bannewitz https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite möglich.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Bannewitz, den 20.09.2019

Christoph Fröse
Bürgermeister                                                                        - Siegel -

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz

Referentin Bauleitplanung

Frau Tischer

Schulstraße 6

Rathaus Possendorf

01728 Bannewitz

Tel. (035206) 204-49

Fax (035206) 204-35

bauleitplanung@bannewitz.de

www.bannewitz.de

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