Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II.04 „Gemeindezentrum Possendorf“ im Ortsteil Possendorf der Gemeinde Bannewitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.04.2019 bis 30.04.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. II.04 „Gemeindezentrum Possendorf“ im Ortsteil Possendorf der Gemeinde Bannewitz

Stand: Entwurf vom Januar 2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in öffentlicher Sitzung am 26.02.2019 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. II.04 „Gemeindezentrum Possendorf“ im Ortsteil Possendorf der Gemeinde Bannewitz in der Fassung vom Januar 2019 einschließlich Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 529/8 der Gemarkung Possendorf. Auf die frühzeitige Erörterung und Behördenbeteiligung hat die Gemeinde gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet. Der Plan wurde zur öffentlichen Auslage bestimmt.

Der Plan liegt in der Zeit vom 01.04.2019 bis einschließlich 30.04.2019 in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, Zimmer 107 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zur Einsicht öffentlich aus:

Montag und Freitag               09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                             09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr
 

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß
§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum UVPG oder nach Landesrecht unterliegen, begründet, da weder die Art der Vorhaben (Wohnzwecken dienende Vorhaben) noch die Größe der Fläche derartige UVP-pflichtige Vorhaben zulassen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in §1Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Europäische Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete sind in der näheren Umgebung nicht ausgewiesen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Erstellung eines Umweltberichtes.

Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auf dem Beteiligungsportal der Gemeinde Bannewitz und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden: https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite.

Zu der Internetbeteiligung gelangen Sie auch über die Homepage der Gemeinde Bannewitz www.bannewitz.de / Gemeinde und Bürgerservice unter der Rubrik Aktuelles bzw. unter Beteiligungen.

Bannewitz, 01.03.2019

Gez.

Christoph Fröse

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz

Possendorf, Schulstraße 6

01728 Bannewitz

Frau Tischer

Referentin Bauleitplanung

Tel.: 035206-204 49

Fax: 035206-204 35

Email : bauleitplanung@bannewitz.de

Internet: www.bannewitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung

Informationen

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