Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Beschluss

Bebauungsplan Nr. I.12 "An der Boderitzer Straße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.07.2017 bis 27.07.2018
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Planzeichnung

1. Erfordernis der Planänderung
Die Satzung des Bebauungsplanes „An der Boderitzer Straße“ ist mit amtlicher Bekanntmachung
im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 5/2016 am 20.05.2016 in Kraft getreten.
Da sich gezeigt hat, dass für das Plangebiet des B-Plans „An der Boderitzer Straße“ eine
Klarstellung des Höhenbezugspunktes erforderlich ist, die der rechtlichen Klarheit zur Anwendung
des Planes dient, hat der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz in seiner öffentlichen
Sitzung am 28.03.2017 mit Beschluss Nr. 019/2017 die Korrektur des Planes im ergänzenden
Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB beschlossen.


2. Vorgenommene Änderung
Die rückwirkende Änderung des Bebauungsplanes „An der Boderitzer Straße“ betrifft folgende
Festsetzung:
- Klarstellung des Höhenbezugs der festgesetzten Traufhöhe in der textlichen Festsetzung
Nr. I.2 sowie in der Planzeichenerklärung
Die Festsetzung wird in Satz 1 wie folgt geändert:
Bezug der festgesetzten Traufhöhe (§ 18 Abs. 1 BauNVO)
Im allgemeinen Wohngebiet bezieht sich die festgesetzte Traufhöhe auf die zeichnerisch
festgesetzte Bezugshöhe (Höhenlage des Erdgeschoss-Fertigfußbodens).

Kontaktperson

Gemeinde Bannewitz

Referentin Bauleitplanung - Frau Trümper

Rathaus Possendorf

Schulstraße 6

01728 Bannewitz

Tel. (035206) 204-49

E-Mail: bauleitplanung@bannewitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Lärmimmissionsprognose
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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